Gesetze / Betriebskostenverordnung
BetrKV§ 2 Aufstellung der Betriebskosten
Stand: 01.01.2024
Betriebskosten im Sinne von § 1 sind:
Für Anlagen, die ab dem 1. Dezember 2021 errichtet worden sind, ist Satz 1 Nummer 15 Buchstabe a und b nicht anzuwenden.
Wird zitiert von 154 Entscheidungen zu § 2 BetrKV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LG München II, 19.11.2020 – 31 S 3302/20
- BGH, 05.10.2022 – VIII ZR 117/21Umlagefähigkeit von Kosten für Wartung von Rauchwarnmeldern sowie Überprüfung der ordnungsgemäßen Mülltrennung durch externen DienstleisterZitiert von 10
- BGH, 10.11.2021 – VIII ZR 107/20Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Umlagefähigkeit der Kosten einer BaumfällungZitiert von 3
- OLG Düsseldorf, 09.07.2015 – I-10 U 126/14
- BGH, 11.05.2022 – VIII ZR 379/20Wohnraummiete: Umlagefähigkeit der Kosten für die Miete von RauchwarnmeldernZitiert von 12
- BGH, 06.06.2018 – VIII ZR 38/17Wohnraummiete: Umlagefähigkeit der Kosten eines in der Gebäudeversicherung mitversicherten Mietausfalls infolge eines Gebäudeschadens auf den MieterZitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BGH, 20.05.2026 – VIII ZR 46/25Anwendbarkeit des § 556c BGB bei Umstellung von durch Mieter betriebenen Einzelöfen auf gewerbliche WärmelieferungZitiert von 1
- BGH, 20.05.2026 – VIII ZR 47/25Umstellung von Mieter-Einzelöfen auf gewerbliches Wärme-ContractingZitiert von 1
- OLG Düsseldorf, 07.05.2026 – 10 U 72/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2 BetrKV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
23.06.2021 Ausfertigung
§ 2 geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 (BGBl. I 1858)
BGBl. 2021 I S. 1858
-
03.05.2012 Ausfertigung
§ 2 neu gefasst durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Mai 2012 (BGBl. I 958)
BGBl. 2012 I S. 958
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.