Gesetze / Betriebskostenverordnung
BetrKV§ 2 Aufstellung der Betriebskosten
Betriebskosten im Sinne von § 1 sind:
Änderungsverlauf
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23.06.2021 Ausfertigung
§ 2 geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 (BGBl. I 1858)
BGBl. 2021 I S. 1858
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03.05.2012 Ausfertigung
§ 2 neu gefasst durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Mai 2012 (BGBl. I 958)
BGBl. 2012 I S. 958
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.