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Artikel 4 · BT-Drs. 17/5707 · S. 94

Zu Artikel 4 (Inkrafttreten)

Zu Artikel 4 (Inkrafttreten)
Mit den Transparenzvorgaben in Artikel 21 Absatz 3 Buch-
stabe a URL für Nummern und Dienste, für die eine beson-
dere Preisgestaltung gilt, sind u. a. Regelungsinhalte be-
troffen, die der deutsche Gesetzgeber in den §§ 66a, 66b
und 66c, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom
29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2409), bereits vor Inkrafttreten der
am 19. Dezember 2009 abgeänderten Universaldienstricht-
linie adressiert hatte. Zur Gewährleistung der für den Tele-
kommunikationsmarkt notwendigen Rechtssicherheit sollen
diese Regelungen zunächst auf Gesetzesebene erhalten blei-
ben. Gleiches sieht auch der europäische Rechtsrahmen vor,
der die Zuweisung der Regelungskompetenz an die nationa-
len Regulierungsbehörden mit der Einschränkung vorsieht,
dass im nationalen Recht etwas anderes vorgesehen ist (vgl.
Erwägungsgrund 32 der Änderungsrichtlinie 2009/136/EG).
Um darüber hinaus gerade für die betroffenen Unternehmen
einen systematisch einheitlichen Rechtsrahmen zu gewähr-
leisten und ein Auseinanderfallen von Transparenzregelun-
gen auf Gesetzes- bzw. Verordnungsebene zu vermeiden,
sollen die §§ 66a, 66b und 66c, zuletzt geändert durch
Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2409)
bei der erstmaligen Anwendung der Ermächtigungsgrund-
lage in § 45n Absatz 4 Nummer 1 in die entsprechende
Rechtsverordnung überführt und damit ersetzt werden. Da-
bei wird dem einmal im Gesetzgebungsverfahren erzielten
Kompromiss, der den §§ 66a, 66b und 66c in der durch
Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2409)
geänderten Fassung zu Grunde liegt, und insbesondere dem
Gedanken der Rechtssicherheit Rechnung getragen. Glei-
ches gilt für die in § 45d Absatz 2 geregelten Rufnummern-
sperre. Eine entsprechende Regelung kann in die Rechtsv

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 123.703 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 17/5707, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 507.606–631.309 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.31) +D1D2D3 · Prüfwert 91dd2c7bab88d4b3….

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