Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 4 · BT-Drs. 17/5707 · S. 94
Zu Artikel 4 (Inkrafttreten)
Zu Artikel 4 (Inkrafttreten) Mit den Transparenzvorgaben in Artikel 21 Absatz 3 Buch- stabe a URL für Nummern und Dienste, für die eine beson- dere Preisgestaltung gilt, sind u. a. Regelungsinhalte be- troffen, die der deutsche Gesetzgeber in den §§ 66a, 66b und 66c, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2409), bereits vor Inkrafttreten der am 19. Dezember 2009 abgeänderten Universaldienstricht- linie adressiert hatte. Zur Gewährleistung der für den Tele- kommunikationsmarkt notwendigen Rechtssicherheit sollen diese Regelungen zunächst auf Gesetzesebene erhalten blei- ben. Gleiches sieht auch der europäische Rechtsrahmen vor, der die Zuweisung der Regelungskompetenz an die nationa- len Regulierungsbehörden mit der Einschränkung vorsieht, dass im nationalen Recht etwas anderes vorgesehen ist (vgl. Erwägungsgrund 32 der Änderungsrichtlinie 2009/136/EG). Um darüber hinaus gerade für die betroffenen Unternehmen einen systematisch einheitlichen Rechtsrahmen zu gewähr- leisten und ein Auseinanderfallen von Transparenzregelun- gen auf Gesetzes- bzw. Verordnungsebene zu vermeiden, sollen die §§ 66a, 66b und 66c, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2409) bei der erstmaligen Anwendung der Ermächtigungsgrund- lage in § 45n Absatz 4 Nummer 1 in die entsprechende Rechtsverordnung überführt und damit ersetzt werden. Da- bei wird dem einmal im Gesetzgebungsverfahren erzielten Kompromiss, der den §§ 66a, 66b und 66c in der durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2409) geänderten Fassung zu Grunde liegt, und insbesondere dem Gedanken der Rechtssicherheit Rechnung getragen. Glei- ches gilt für die in § 45d Absatz 2 geregelten Rufnummern- sperre. Eine entsprechende Regelung kann in die Rechtsv
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 123.703 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/5707, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 507.606–631.309 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.31) +D1D2D3 · Prüfwert 91dd2c7bab88d4b3….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP