Gesetze / Landesrecht Bayern / BesASO · GVBl. S. 722, BayRS 2235-2-1-1-K
Schulordnung für die Schulen besonderer Art
24 Normen · Ausgangsfassung vom 30.08.2006 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Aufbau und Zielsetzung der Schulen besonderer Art
- § 3 Anzuwendende Vorschriften
- § 4 Stundentafeln
- § 5 Aufnahme
- § 6 Leistungsdifferenzierte Kurse, Ein- und Umstufung, Beteiligung der Erziehungsberechtigten
- § 7 Zuweisung in abschlussbezogene Klassen, Schulzugwechsel und Wechsel in andere Schule
- § 8 Kurse
- § 9 Einstufung
- § 10 Umstufung
- § 11 Wahlpflichtkurse
- § 12 Vorrücken
- § 13 Wechsel nach der Jahrgangsstufe 6 in abschlussbezogene Klassen oder in eine andere Schule
- § 14 Wechsel vom Realschulzug in den Gymnasialzug
- § 15 Wechsel nach den Jahrgangsstufen 7 und 8 der Städtischen Willy-Brandt-Gesamtschule München in abschlussbezogene Klassen
- § 16 Abschlüsse
- § 17 Abgangszeugnis
- § 18 Zeugnisse
- § 19 Wechsel in der Jahrgangsstufe 5 des Hauptschulzugs in den Gymnasial- oder Realschulzug bzw. des Realschulzugs in den Gymnasialzug
- § 20 Wechsel nach der Jahrgangsstufe 5 des Hauptschulzugs in den Gymnasial- oder Realschulzug
- § 21 Ein –und
- § 22 Wechsel nach der Jahrgangsstufe 6 des Hauptschulzugs in den Realschulzug oder in eine andere Schule
- § 23 Wechsel nach den Jahrgangsstufen 5 bis 9 des Realschulzugs in den Gymnasialzug
- § 24 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Schlussformel
- Anlage 1 Stundentafel für die Jahrgangsstufen 5 und 6 der Staatlichen Gesamtschule Hollfeld
- Anlage 2
- Anlage 3 Stundentafel der Städtischen Schulartunabhängigen Orientierungsstufe München-Neuperlach
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
26.03.2019 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch § 1 Abs. 225 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.