Gesetze / Landesrecht Brandenburg / BbgDSchG · GVBl.I/04, [Nr. 09] S.215
Gesetz über den Schutz und die Pflege der Denkmale im Land Brandenburg (Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz - BbgDSchG)
28 Normen · Ausgangsfassung vom 24.05.2004 · 42 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 01.08.2026 · Änderungen →
Meistzitierte Normen
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- § 1 Grundsätze
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Denkmalliste
- § 4 Denkmalbereiche
- § 5 Grabungsschutzgebiete
- § 6 Denkmalpflegepläne
- § 7 Erhaltungspflicht
- § 8 Maßnahmen der Denkmalschutzbehörden
- § 9 Erlaubnispflichtige Maßnahmen
- § 10 Nachforschungen
- § 11 Funde
- § 12 Schatzregal
- § 13 Anzeigepflicht
- § 14 Auskunftspflicht und Betretungsrecht
- § 15 Kennzeichnung der Denkmale
- § 16 Denkmalschutzbehörden
- § 17 Denkmalfachbehörde
- § 18 Beirat und Beauftragte für Denkmalpflege
- § 19 Erlaubnisverfahren
- § 20 Bauordnungsrechtlich genehmigungspflichtige Vorhaben
- § 21 Denkmale, die der Religionsausübung dienen
- § 22 Gebühren und Bescheinigungen für steuerliche Zwecke
- § 23 Enteignung
- § 24 Ausgleich
- § 25 Berechtigte und Verpflichtete
- § 26 Ordnungswidrigkeiten
- § 27 Verordnungsermächtigung für die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg
- § 28 Überleitungsbestimmungen
Änderungsverlauf
- 01.08.2026 — 26 Normen geändert · §§ 1, 2, 3, 4 und 22 weitere neueste Änderung
- 30.07.2026 — 26 Normen geändert · §§ 1, 2, 3, 4 und 22 weitere
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Stand der amtlichen Fassung
05.03.2024 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GVBl.I/24, [Nr. 9], S.9)
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Historischer Änderungsnachweis
28.06.2023 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 28.06.2023
§ 9 geändert
GVBl. I 2023, Nr. 16
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.).