Gesetze / Bundesverfassungsschutzgesetz
BVerfSchG§ 5 Zuständigkeiten des Bundesamtes für Verfassungsschutz
Stand: 29.12.2020
Wird zitiert von 17
Nach Gewicht
- VGH Baden-Württemberg, 06.11.2024 – 1 S 1798/23Zitiert von 10
- VGH Hessen, 26.09.2025 – 8 B 1714/23Zitiert von 1
- VG München, 25.10.2022 – M 30 E 22.4913Zitiert von 2
- LG Düsseldorf, 03.12.2003 – 2b O 122/03
- OVG NRW, 12.01.2026 – 1 B 1154/25Zitiert von 1
- VG München, 01.07.2024 – M 30 K 22.4912Zitiert von 7
Zuletzt entschieden
- VG Wiesbaden, 14.11.2023 – 6 L 1166/22.WIZitiert von 5
- VG Stuttgart, 06.11.2023 – 1 K 167/23Zitiert von 8
- VG Köln, 28.07.2023 – 13 L 616/23Zitiert von 2
17 Entscheidungen zu § 5 BVerfSchG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 5 BVerfSchG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BVerfSchG/5#abs-1 (1) Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf in einem Lande im Benehmen mit der Landesbehörde für Verfassungsschutz Informationen, Auskünfte, Nachrichten und Unterlagen im Sinne des § 3 sammeln. Bei Bestrebungen und Tätigkeiten im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 ist Voraussetzung, daß
Das Benehmen kann für eine Reihe gleichgelagerter Fälle hergestellt werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BVerfSchG/5#abs-2 (2) Das Bundesamt für Verfassungsschutz wertet unbeschadet der Auswertungsverpflichtungen der Landesbehörden für Verfassungsschutz zentral alle Erkenntnisse über Bestrebungen und Tätigkeiten im Sinne des § 3 Absatz 1 aus. Es unterrichtet die Landesbehörden für Verfassungsschutz nach § 6 Absatz 1, insbesondere durch Querschnittsauswertungen in Form von Struktur- und Methodikberichten sowie regelmäßig durch bundesweite Lageberichte zu den wesentlichen Phänomenbereichen unter Berücksichtigung der entsprechenden Landeslageberichte.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BVerfSchG/5#abs-3 (3) Das Bundesamt für Verfassungsschutz koordiniert die Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden. Die Koordinierung schließt insbesondere die Vereinbarung von
ein.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BVerfSchG/5#abs-4 (4) Das Bundesamt für Verfassungsschutz unterstützt als Zentralstelle die Landesbehörden für Verfassungsschutz bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 3 insbesondere durch
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/BVerfSchG/5#abs-5 (5) Dem Bundesamt für Verfassungsschutz obliegt der für Aufgaben nach § 3 erforderliche Dienstverkehr mit zuständigen öffentlichen Stellen anderer Staaten. Die Landesbehörden für Verfassungsschutz können solchen Dienstverkehr führen