Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Verfassungsschutzgesetz
BayVSGArt. 3 Aufgaben
Stand: 25.08.2026
Das Landesamt nimmt zum Schutz
1. der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes, der Länder sowie überstaatlicher und internationaler Organisationen, denen Deutschland angehört,
2. auswärtiger Belange der Bundesrepublik Deutschland vor einer Gefährdung durch Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen sowie
3. des Gedankens der Völkerverständigung, insbesondere des friedlichen Zusammenlebens der Völker,
(Verfassungsschutzgüter) die in § 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) bezeichneten Aufgaben wahr. Es beobachtet hierzu ferner Bestrebungen und Tätigkeiten der Organisierten Kriminalität im Geltungsbereich des Grundgesetzes (GG).
Wird zitiert von 6 Entscheidungen zu Art. 3 BayVSG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BVerfG, 26.04.2022 – 1 BvR 1619/17 · Bayerisches VerfassungsschutzgesetzZitiert von 43
- VG München, 01.07.2024 – M 30 K 22.4912Zitiert von 8
- VG München, 17.04.2023 – M 30 E 22.4913Zitiert von 7
- VG München, 25.10.2022 – M 30 E 22.4913Zitiert von 2
- BVerwG, 15.07.2025 – 6 B 1.25Erfolglose Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision betreffend die Erwähnung im Verfassungsschutzbericht Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 6
- VGH Bayern, 14.09.2023 – 10 CE 23.796Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz: Unterlassungsanspruch bezüglich einer Formulierung in einer Pressemitteilung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 21
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.