Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 2292 Aufhebung durch gemeinschaftliches Testament
Stand: 01.01.2023
Ein zwischen Ehegatten oder Lebenspartnern geschlossener Erbvertrag kann auch durch ein gemeinschaftliches Testament der Ehegatten oder Lebenspartner aufgehoben werden.