Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch

BGB

§ 2292 Aufhebung durch gemeinschaftliches Testament

Stand: 01.01.2023

Bund2 Fassungen9 Entscheidungen

Ein zwischen Ehegatten oder Lebenspartnern geschlossener Erbvertrag kann auch durch ein gemeinschaftliches Testament der Ehegatten oder Lebenspartner aufgehoben werden.

←§ 2291 →§ 2293