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Artikel 1 · BT-Drs. 19/24445 · S. 177

Zu Artikel 1 (Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs)

Zu Artikel 1 (Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs)
Zu Nummer 1
Es handelt sich um eine Folgeänderung. Die Inhaltsübersicht wird an die Neufassung des Abschnitts 3 „Vormund-
schaft, Pflegschaft für Minderjährige, rechtliche Betreuung, sonstige Pflegschaft“ im Buch 4 „Familienrecht“ an-
gepasst.

Zu Nummer 2 bis 4
Die Neuregelungen im Vormundschaftsrecht erfordern Folgeänderungen im Recht der Sicherheitsleistung, da die
Regelungen zur Sicherheitsleistung in den §§ 234 und 238 BGB auf die Vorschriften zur Anlage des Mündelgel-
des in § 1807 BGB verweisen. Das Gleiche gilt für § 1079, § 1288 Absatz 1 und § 2119 BGB. Der Entwurf sieht
vor, dass § 1807 BGB in der geltenden Fassung entfällt. Die im Entwurf vorgeschlagenen Folgeänderungen die-
nen dazu, die bisherigen Kriterien für die Sicherheit von Sicherungsmitteln, welche bislang durch Verweis auf
die Vorschrift zu den mündelsicheren Anlagen in Buch 3 Abschnitt 3 Titel 1 Untertitel 2 geregelt ist, in Buch 1
Abschnitt 7 zur Sicherheitsleistung zu überführen. Im Rahmen der Folgeänderungen wird eine Verordnungser-
mächtigung vorgesehen, welche die näheren Voraussetzungen regeln soll, unter denen Wertpapiere sowie Grund-
pfandrechte als zur Sicherheit geeignet gelten. Daneben kann durch die Verordnung geregelt werden, welche
Anlagen in den Fällen der § 1079, § 1288 Absatz 1 und § 2119 BGB zulässig sind.
Drucksache 19/24445                                – 178 –             Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode



Zu Nummer 2
Nach § 234 BGB sind nur solche Wertpapiere zur Sicherheit geeignet, die auf den Inhaber lauten, einen Kurswert
haben und einer Gattung angehören, in der Mündelgeld angelegt werden darf. § 234 Absatz 1 Satz 1 BGB bezieht
sich auf § 1807 Absatz 1 Nummer 4 BGB. Die Vorschrift zu den mündelsicheren Anlagen s

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 654.156 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/24445, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 655.047–1.309.203 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert d7bf11aaa5a4f30b….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP