Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 2293 Rücktritt bei Vorbehalt
Stand: 10.06.2019
Der Erblasser kann von dem Erbvertrag zurücktreten, wenn er sich den Rücktritt im Vertrag vorbehalten hat.
Wird zitiert von 13 Entscheidungen zu § 2293 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 08.07.2026 – IV ZR 256/25Beeinträchtigende Schenkung trotz Rücktrittsvorbehalts im Erbvertrag
- OLG Zweibrücken, 10.03.2025 – 8 W 19/24
- BGH, 26.03.2025 – IV ZB 15/24Erbvertrag: Wechselbezüglichkeit der Ersatzberufung eines Ersatzerben nach dem Vorversterben des Schlusserben durch einen der VertragsschließendenZitiert von 1
- BGH, 27.01.2021 – XII ZB 450/20Rechtliche Betreuung: Beschwerdeberechtigung eines Dritten gegen die Ablehnung der Betreuung; Erklärung des Rücktritts von einem Erbvertrag gegenüber dessen VorsorgebevollmächtigtemZitiert von 1
- OLG Nürnberg, 24.10.2025 – 1 U 555/24 Erb
- LG Lüneburg, 08.01.2025 – 2 O 111/24
Zuletzt entschieden
- OLG Frankfurt am Main, 08.09.2020 – 20 W 116/19
- OLG Hamburg, 18.03.2015 – 2 W 5/15Zitiert von 1
- OLG Köln, 06.10.2014 – 2 Wx 249/14Zitiert von 1
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