Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1747 Einwilligung der Eltern des Kindes
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1747#abs-1 (1) Zur Annahme eines Kindes ist die Einwilligung der Eltern erforderlich. Sofern kein anderer Mann nach § 1592 als Vater anzusehen ist, gilt im Sinne des Satzes 1 und des § 1748 Abs. 4 als Vater, wer die Voraussetzung des § 1600d Abs. 2 Satz 1 glaubhaft macht.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1747#abs-2 (2) Die Einwilligung kann erst erteilt werden, wenn das Kind acht Wochen alt ist. Sie ist auch dann wirksam, wenn der Einwilligende die schon feststehenden Annehmenden nicht kennt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1747#abs-3 (3) Steht nicht miteinander verheirateten Eltern die elterliche Sorge nicht gemeinsam zu, so
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1747#abs-4 (4) Die Einwilligung eines Elternteils ist nicht erforderlich, wenn er zur Abgabe einer Erklärung dauernd außerstande oder sein Aufenthalt dauernd unbekannt ist. Der Aufenthalt der Mutter eines gemäß § 25 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes vertraulich geborenen Kindes gilt als dauernd unbekannt, bis sie gegenüber dem Familiengericht die für den Geburtseintrag ihres Kindes erforderlichen Angaben macht.
Wird zitiert von 71 Entscheidungen zu § 1747 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 29.07.1968 – 1 BvL 20/63, 1 BvL 31/66, 1 BvL 5/67Ersetzung der elterlichen Einwilligung zur Adoption. Zurückverweisung durch Revisionsgericht als andere Entscheidung bei konkreter NormenkontrolleZitiert von 16
- BGH, 18.02.2015 – XII ZB 473/13Adoptionsverfahren zur Annahme des durch Samenspende gezeugten Kindes der eingetragenen Lebenspartnerin durch die andere Lebenspartnerin: Erforderlichkeit der Einwilligung des möglichen leiblichen Vaters; Entbehrlichkeit einer Benachrichtigung des möglichen Vaters von dem Verfahren zur Sicherung dessen BeteiligungsmöglichkeitZitiert von 9
- BVerfG, 07.03.1995 – 1 BvR 790/91Stellung des nichtehelichen Vaters bei der Adoption des nichtehelichen Kindes durch seine Mutter oder deren EhemannZitiert von 12
- BGH, 31.07.2024 – XII ZB 147/24Notwendige Benachrichtigung des möglichen leiblichen Vaters über Adoptionsverfahren
- BVerfG, 11.07.1967 – 1 BvL 11/67Anforderungen an die Begründung einer Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG (§ 1747 Abs. 3 BGB)Zitiert von 3
- OLG Hamm, 14.02.1991 – 15 W 30/91
Zuletzt entschieden
- BGH, 13.05.2026 – XII ZB 220/25Leihmutterschaft im Ausland: Anforderungen an Anerkennung ausländischer Urteile über die Elternschaft
- OLG Frankfurt am Main, 16.01.2026 – 1 UF 77/25
- AG Gemünden am Main, 08.12.2025 – 002 F 575/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1747 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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28.08.2013 Ausfertigung
§ 1747 eingefügt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I 3458)
BGBl. 2013 I S. 3458
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16.04.2013 Ausfertigung
§ 1747 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. April 2013 (BGBl. I 795)
BGBl. 2013 I S. 795
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