Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1600d Gerichtliche Feststellung der Vaterschaft
Stand: 01.06.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1600d#abs-1 (1) Besteht keine Vaterschaft nach § 1592 Nr. 1 und 2, § 1593, so ist die Vaterschaft gerichtlich festzustellen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1600d#abs-2 (2) Im Verfahren auf gerichtliche Feststellung der Vaterschaft wird als Vater vermutet, wer der Mutter während der Empfängniszeit beigewohnt hat. Die Vermutung gilt nicht, wenn schwerwiegende Zweifel an der Vaterschaft bestehen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1600d#abs-3 (3) Als Empfängniszeit gilt die Zeit von dem 300. bis zu dem 181. Tage vor der Geburt des Kindes, mit Einschluss sowohl des 300. als auch des 181. Tages. Steht fest, dass das Kind außerhalb des Zeitraums des Satzes 1 empfangen worden ist, so gilt dieser abweichende Zeitraum als Empfängniszeit.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1600d#abs-4 (4) Ist das Kind durch eine ärztlich unterstützte künstliche Befruchtung in einer Einrichtung der medizinischen Versorgung im Sinne von § 1a Nummer 13 des Transplantationsgesetzes unter heterologer Verwendung von Samen gezeugt worden, der vom Spender einer Entnahmeeinrichtung im Sinne von § 2 Absatz 1 Satz 1 des Samenspenderregistergesetzes zur Verfügung gestellt wurde, so kann der Samenspender nicht als Vater dieses Kindes festgestellt werden.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1600d#abs-5 (5) Die Rechtswirkungen der Vaterschaft können, soweit sich nicht aus dem Gesetz anderes ergibt, erst vom Zeitpunkt ihrer Feststellung an geltend gemacht werden.
Wird zitiert von 223 Entscheidungen zu § 1600d BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 19.04.2016 – 1 BvR 3309/13Bereitstellung eines Verfahrens zur isolieren ("rechtfolgenlosen") Feststellung der Vaterschaft verfassungsrechtlich nicht gebotenZitiert von 15
- KG, 24.03.2021 – 3 UF 1122/20Zitiert von 9
- BGH, 12.03.2025 – IV ZR 88/24Entstehung und Verjährung des Pflichtteilsanspruchs eines nichtehelichen Kindes bei Rechtsausübungssperre vor rechtskräftiger, postmortaler Feststellung der Vaterschaft
- OLG Köln, 25.06.2024 – 24 U 7/24
- BGH, 11.01.2012 – XII ZR 194/09Unterhaltsregress des Scheinvaters: Durchbrechung der RechtsausübungssperreZitiert von 15
- BGH, 16.04.2008 – XII ZR 144/06Scheinvaterregress: Voraussetzungen der Inzidentfeststellung der Vaterschaft bei Untätigkeit der Klagebefugten Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 14
Zuletzt entschieden
- VG Köln, 24.06.2026 – 10 K 3874/24
- OLG Brandenburg, 05.05.2026 – 13 UF 3/26
- OLG Frankfurt am Main, 01.04.2026 – 17 U 60/24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1600d BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
17.07.2017 Ausfertigung
§ 1600d geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I 2513)
BGBl. 2017 I S. 2513
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.