Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1671 Übertragung der Alleinsorge bei Getrenntleben der Eltern
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 674
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- KG, 28.11.2022 – 16 UF 129/22Zitiert von 2
- BGH, 15.06.2016 – XII ZB 419/15Sorgerechtsverfahren: Kindeswohlprüfung im Rahmen der Entscheidung über die gemeinsame elterliche Sorge bei nicht miteinander verheirateten Eltern; persönliche Anhörung des KindesZitiert von 54
- OLG Karlsruhe, 17.05.2024 – 16 UF 187/23Zitiert von 1
- AG Flensburg, 30.11.2023 – 90 F 93/22
- OLG Oldenburg, 19.06.2000 – 11 WF 50/2000
- BGH, 24.05.2000 – XII ZB 72/97Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BGH, 13.05.2026 – XII ZB 404/25Umgangsverfahren: Streit gemeinsam sorgeberechtigter Eltern über beiderseitige BetreuungsanteileZitiert von 1
- AG Siegburg, 20.02.2026 – 124 C 102/25
- AG Sonneberg, 19.02.2026 – 3 F 29/26
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1671 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1671#abs-1 (1) Leben Eltern nicht nur vorübergehend getrennt und steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu, so kann jeder Elternteil beantragen, dass ihm das Familiengericht die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge allein überträgt. Dem Antrag ist stattzugeben, soweit
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1671#abs-2 (2) Leben Eltern nicht nur vorübergehend getrennt und steht die elterliche Sorge nach § 1626a Absatz 3 der Mutter zu, so kann der Vater beantragen, dass ihm das Familiengericht die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge allein überträgt. Dem Antrag ist stattzugeben, soweit
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1671#abs-3 (3) Ruht die elterliche Sorge der Mutter nach § 1751 Absatz 1 Satz 1, so gilt der Antrag des Vaters auf Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge nach § 1626a Absatz 2 als Antrag nach Absatz 2. Dem Antrag ist stattzugeben, soweit die Übertragung der elterlichen Sorge auf den Vater dem Wohl des Kindes nicht widerspricht.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1671#abs-4 (4) Den Anträgen nach den Absätzen 1 und 2 ist nicht stattzugeben, soweit die elterliche Sorge auf Grund anderer Vorschriften abweichend geregelt werden muss.