Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1592 Vaterschaft
Stand: 10.06.2019
Vater eines Kindes ist der Mann,
Wird zitiert von 460 Entscheidungen zu § 1592 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- KG, 24.03.2021 – 3 UF 1122/20Zitiert von 9
- OLG Celle, 24.03.2021 – 21 UF 146/20Zitiert von 7
- OLG Schleswig, 04.07.2024 – 2 Wx 11/24
- BGH, 10.10.2018 – XII ZB 231/18Eintragung im Geburtenregister: Eintragungsfähigkeit der Ehefrau der ein Kind gebärenden Frau als Mit-Elternteil; unterschiedliche Behandlung von verschieden- und gleichgeschlechtlichen EhepaarenZitiert von 18
- EGMR, 12.11.2024 – 46808/16
- OLG Brandenburg, 20.07.2021 – 10 UF 55/21
Zuletzt entschieden
- OVG Bremen, 10.07.2026 – 2 B 144/26Rechtswidrigkeit der Verteilung nach § 15a AufenthG bei Nachweis leiblicher Vaterschaft Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OLG Brandenburg, 03.06.2026 – 3 W 27/26Erbscheinsverfahren: Auslegung einer Ersatzerbeneinsetzung; Anforderungen an die Eigenschaft als Abkömmling bei wirksamer Vaterschaftsanerkennung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG Hamburg, 18.02.2026 – 6 Bs 179/25Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1592 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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17.12.2008 Ausfertigung
§ 1592 geändert durch Artikel 50 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I 2586)
BGBl. 2008 I S. 2586
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23.04.2004 Ausfertigung
§ 1592 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. April 2004 (BGBl. I 598)
BGBl. 2004 I S. 598
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.