Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1746 Einwilligung des Kindes
Stand: 05.04.2020
Wird zitiert von 30
Nach Gewicht
- OLG Hamm, 14.02.1991 – 15 W 30/91
- BVerwG, 19.02.2015 – 1 C 17/14Staatsangehörigkeitserwerb durch Adoption nach Eintritt der VolljährigkeitZitiert von 15
- BVerfG, 26.03.2019 – 1 BvR 673/17 · StiefkindadoptionZitiert von 28
- OLG Frankfurt am Main, 12.12.2023 – 2 UF 33/23
- OLG Düsseldorf, 17.03.2017 – II-1 UF 10/16
- OLG Koblenz, 23.02.2016 – 7 UF 758/15
Zuletzt entschieden
- AG Gemünden am Main, 08.12.2025 – 002 F 575/25
- BGH, 31.07.2024 – XII ZB 147/24Notwendige Benachrichtigung des möglichen leiblichen Vaters über Adoptionsverfahren
- OLG Brandenburg, 19.06.2023 – 3 U 64/21
30 Entscheidungen zu § 1746 BGB →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1746 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1746#abs-1 (1) Zur Annahme ist die Einwilligung des Kindes erforderlich. Für ein Kind, das geschäftsunfähig oder noch nicht 14 Jahre alt ist, kann nur sein gesetzlicher Vertreter die Einwilligung erteilen. Im Übrigen kann das Kind die Einwilligung nur selbst erteilen; es bedarf hierzu der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1746#abs-2 (2) Hat das Kind das 14. Lebensjahr vollendet und ist es nicht geschäftsunfähig, so kann es die Einwilligung bis zum Wirksamwerden des Ausspruchs der Annahme gegenüber dem Familiengericht widerrufen. Der Widerruf bedarf der öffentlichen Beurkundung. Eine Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ist nicht erforderlich.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1746#abs-3 (3) Verweigert der Vormund oder Pfleger die Einwilligung oder Zustimmung ohne triftigen Grund, so kann das Familiengericht sie ersetzen; einer Erklärung nach Absatz 1 durch die Eltern bedarf es nicht, soweit diese nach den §§ 1747, 1750 unwiderruflich in die Annahme eingewilligt haben oder ihre Einwilligung nach § 1748 durch das Familiengericht ersetzt worden ist.