Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1631 Inhalt und Grenzen der Personensorge
Stand: 01.01.2023
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1631#abs-1 (1) Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1631#abs-2 (2) Das Kind hat ein Recht auf Pflege und Erziehung unter Ausschluss von Gewalt, körperlichen Bestrafungen, seelischen Verletzungen und anderen entwürdigenden Maßnahmen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1631#abs-3 (3) Das Familiengericht hat die Eltern auf Antrag bei der Ausübung der Personensorge in geeigneten Fällen zu unterstützen.
Wird zitiert von 330 Entscheidungen zu § 1631 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VGH Baden-Württemberg, 19.01.2017 – 12 S 2682/15Zitiert von 4
- OLG Karlsruhe, 26.10.2004 – 2 WF 176/04Zitiert von 3
- EGMR, 22.03.2018 – 11308/16; 11344/16
- VGH Baden-Württemberg, 23.03.2004 – 9 S 575/03Zitiert von 6
- OVG NRW, 12.09.2002 – 12 A 4352/01Kostenerstattung im Jugendhilferecht; Erfordernis des Einverständnisses des Personensorgeberechtigten bei Hilfe zur Erziehung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 28
- OLG Frankfurt am Main, 16.12.2020 – 4 WF 188/20
Zuletzt entschieden
- VG Köln, 30.07.2026 – 11 L 1275/26Eilrechtsschutz gegen Abschiebungsandrohung; Voraussetzungen einer Verfahrensduldung zum Schutz der Eltern-Kind-Beziehung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VGH Bayern, 23.02.2026 – 12 CS 25.2053
- LSG Schleswig, 13.02.2026 – L 2 VG 14/24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1631 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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04.05.2021 Ausfertigung
§ 1631 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Mai 2021 (BGBl. I 882 340)
BGBl. 2021 I S. 882
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.