Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1617c Name bei Namensänderung der Eltern
Stand: 01.05.2025
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1617c#abs-1 (1) Bestimmen die Eltern einen Ehenamen, nachdem das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat, so erstreckt sich der Ehename auf den Geburtsnamen des Kindes nur dann, wenn es sich der Namensgebung anschließt. Ein in der Geschäftsfähigkeit beschränktes Kind, welches das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann die Erklärung nur selbst abgeben; es bedarf hierzu der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters. Die Erklärung ist gegenüber dem Standesamt abzugeben; sie muss öffentlich beglaubigt werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1617c#abs-2 (2) Absatz 1 gilt entsprechend,
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1617c#abs-3 (3) Eine Änderung des Geburtsnamens erstreckt sich auf den Ehenamen des Kindes nur dann, wenn sich auch der Ehegatte der Namensänderung anschließt; Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend.
Wird zitiert von 36 Entscheidungen zu § 1617c BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Köln, 28.01.2026 – 26 W 20/25
- OLG Hamm, 07.02.2002 – 15 W 274/01
- BVerfG, 24.10.2024 – 1 BvL 10/20 · Namensrecht VolljährigenadoptionZitiert von 6
- BGH, 14.01.2004 – XII ZB 30/02Zitiert von 2
- OLG Braunschweig, 06.02.2026 – 10 W 90/25
- OVG NRW, 11.12.2000 – 8 A 715/00Zitiert von 5
Zuletzt entschieden
- OLG Bamberg, 16.12.2025 – 4 Wx 2/25 e
- BGH, 05.02.2025 – XII ZB 251/23Personenstandsrecht: Änderung des Geburtsnamens eines britischen Staatsbürgers nach privatautonomer Namensänderung in GroßbritannienZitiert von 2
- OLG Karlsruhe, 27.12.2024 – 14 W 57/22 (Wx)
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1617c BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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01.05.2025 in Kraft
§ 1617c geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2024 (BGBl. I Nr. 185)
BGBl. 2024 I Nr. 185
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20.11.2015 Ausfertigung
§ 1617c eingefügt durch Artikel 18 des Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBl. I 2010)
BGBl. 2015 I S. 2010
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.