Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1618 Pflicht zu Beistand und Rücksicht
Stand: 01.05.2025
Eltern und Kinder sind einander Beistand und Rücksicht schuldig.
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BGBStand: 01.05.2025
Eltern und Kinder sind einander Beistand und Rücksicht schuldig.