Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1616 Geburtsname bei Eltern mit Ehenamen
Stand: 10.06.2019
Das Kind erhält den Ehenamen seiner Eltern als Geburtsnamen.
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BGBStand: 10.06.2019
Das Kind erhält den Ehenamen seiner Eltern als Geburtsnamen.