Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1609 Rangfolge mehrerer Unterhaltsberechtigter
Stand: 10.06.2019
Sind mehrere Unterhaltsberechtigte vorhanden und ist der Unterhaltspflichtige außerstande, allen Unterhalt zu gewähren, gilt folgende Rangfolge:
Wird zitiert von 306 Entscheidungen zu § 1609 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Meiningen, 16.05.2013 – 8 K 792/11 Me
- BGH, 07.05.2014 – XII ZB 258/13Abänderungsverfahren für nachehelichen Unterhalt für die Zeit ab Wiederverheiratung des Schuldners: Leistungsfähigkeitsprüfung im Falle der Nachrangigkeit des neuen Ehegatten; Billigkeitsabwägung bei Gleichrangigkeit des geschiedenen und des neuen Ehegatten; Ermittlung des für eine Dreiteilung verfügbaren Gesamteinkommens in Ansehung des Bezugs von Elterngeld und der Erwerblosigkeit des neuen Ehegatten wegen KindesbetreuungZitiert von 6
- BVerfG, 25.01.2011 – 1 BvR 918/10Verstoß der Auslegung des § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB im Sinne der sog. Dreiteilungsmethode durch den BGH gegen Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) - unzulässige RechtsfortbildungZitiert von 118
- BGH, 07.12.2011 – XII ZR 151/09Nachehelicher Unterhalt: Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse; Bemessung des Unterhaltsbedarfs bei Unterhaltspflichten gegenüber neuem Ehegatten und nachehelich geborenen Kindern; Beachtung des Halbteilungsgrundsatzes im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen; Billigkeitsabwägung bei Gleichrangigkeit des geschiedenen und des neuen EhegattenZitiert von 17
- BGH, 30.07.2008 – XII ZR 177/06Nachehelicher Unterhalt: Dreiteilung des verfügbaren Einkommens bei Konkurrenz mehrerer Ehegatten auch bei eigenen Einkünften eines Berechtigten Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 21
- VG Saarland Saarlouis, 29.05.2013 – 3 K 824/11
Zuletzt entschieden
- OLG Brandenburg, 07.04.2026 – 13 UF 111/25
- OLG Brandenburg, 10.11.2025 – 1 ORs 27/25
- BGH, 05.11.2025 – XII ZB 303/25Zulässigkeit einer Beschwerde im vereinfachten Unterhaltsverfahren; Darlegung eines Gehörsverstoßes
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1609 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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21.12.2007 Ausfertigung
§ 1609 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I 3189)
BGBl. 2007 I S. 3189
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