Gesetze / Kostenbeitragsverordnung
KostenbeitragsV§ 4 Berücksichtigung weiterer Unterhaltspflichten
Stand: 01.01.2024
Wird zitiert von 39
Nach Gewicht
- VG Stuttgart, 05.06.2007 – 9 K 2738/06Zitiert von 8
- BVerwG, 12.05.2011 – 5 C 10/10Kosten für Unterbringung in einer Pflegefamilie; Kostenbeitrag; Geschwisterkindergeld ist nicht als Einkommen anrechenbarZitiert von 23
- VG Gera, 30.09.2025 – 6 K 1005/24 Ge
- VG Köln, 20.09.2012 – 26 K 1803/12Zitiert von 2
- VGH Baden-Württemberg, 21.02.2017 – 12 S 594/16Zitiert von 2
- VG Freiburg, 22.04.2015 – 4 K 2273/13Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- VG Hamburg, 01.07.2025 – 18 K 2506/20
- OVG NRW, 10.02.2025 – 12 A 1023/23Zitiert von 1
- VG Augsburg, 03.09.2024 – Au 3 K 22.1915
39 Entscheidungen zu § 4 KostenbeitragsV →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 4 KostenbeitragsV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KostenbeitragsV/4#abs-1 (1) Ist die kostenbeitragspflichtige Person gegenüber anderen Personen nach § 1609 des Bürgerlichen Gesetzbuchs im mindestens gleichen Rang wie dem untergebrachten jungen Menschen oder Leistungsberechtigten nach § 19 des Achten Buches Sozialgesetzbuch zum Unterhalt verpflichtet und lebt sie mit ihnen in einem gemeinsamen Haushalt oder weist sie nach, dass sie ihren Unterhaltspflichten regelmäßig nachkommt, so ist sie
und zu einem entsprechend niedrigeren Kostenbeitrag heranzuziehen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/KostenbeitragsV/4#abs-2 (2) Würden die Unterhaltsansprüche vorrangig oder gleichrangig Berechtigter trotz einer niedrigeren Einstufung nach Absatz 1 auf Grund der Höhe des Kostenbeitrags geschmälert, so ist der Kostenbeitrag entsprechend zu reduzieren. Lebt die kostenbeitragspflichtige Person nicht in einem Haushalt mit der Person, gegenüber der sie mindestens im gleichen Rang zum Unterhalt verpflichtet ist, findet eine Reduzierung nur statt, wenn die kostenbeitragspflichtige Person nachweist, dass sie ihren Unterhaltspflichten regelmäßig nachkommt.