Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1578b Herabsetzung und zeitliche Begrenzung des Unterhalts wegen Unbilligkeit
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 378
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Nach Gewicht
- BGH, 17.02.2010 – XII ZR 140/08Herabsetzung oder zeitliche Begrenzung des nachehelichen Unterhalts: Kompensation ehebedingter Nachteile und nacheheliche Solidarität; Maßstab des angemessenen Lebensbedarfs beim KrankheitsunterhaltZitiert von 31
- BGH, 04.08.2010 – XII ZR 7/09Nachehelicher Altersunterhalt: Prüfung ehebedingter Nachteile auf Seiten des Anspruchstellers; Bestimmung des angemessenen Lebensbedarfs als Grenze für eine Herabsetzung des nachehelichen UnterhaltsZitiert von 18
- BGH, 13.03.2013 – XII ZB 650/11Nachehelicher Unterhalt: Arbeitsplatzwechsel als ehebedingter NachteilZitiert von 6
- BGH, 23.11.2011 – XII ZR 47/10Nachehelicher Unterhalt: Herabsetzung bzw. Befristung des Unterhalts bei Ausschluss der Herabsetzung des nach altem Recht nicht befristbaren Unterhaltsanspruchs; Wegfall des Unterhaltsanspruchs aus einer früheren Ehe als ehebedingter NachteilZitiert von 15
- OLG Hamm, 23.05.2013 – 2 UF 245/12Zitiert von 1
- BGH, 02.03.2011 – XII ZR 44/09Nachehelicher Unterhalt: Ehebedingter Nachteil im Rahmen des Krankheitsunterhalts mangels Rentenanspruchs wegen Erwerbsminderung auf Grund Kindererziehung; Maß der nachehelichen Solidarität bei der Billigkeitsabwägung über die Herabsetzung oder Befristung des UnterhaltsZitiert von 16
Zuletzt entschieden
- BVerfG, 09.04.2025 – 1 BvR 366/25Nichtannahmebeschluss: Überspannung der Begründungsanforderungen an einen Verfahrenskostenhilfeantrag im Beschwerdeverfahren bei Forderung eines hinreichend bestimmten Beschwerdeantrags - hier: erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Verfahrenskostenhilfe in einer Unterhaltssache - unzureichende Verfassungsbeschwerdebegründung bei Nichtvorlage entscheidungserheblicher UnterlagenZitiert von 4
- OLG Köln, 07.11.2024 – 14 UF 57/24Zitiert von 1
- OLG München, 22.08.2024 – 12 UF 268/23 e
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1578b BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1578b#abs-1 (1) Der Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten ist auf den angemessenen Lebensbedarf herabzusetzen, wenn eine an den ehelichen Lebensverhältnissen orientierte Bemessung des Unterhaltsanspruchs auch unter Wahrung der Belange eines dem Berechtigten zur Pflege oder Erziehung anvertrauten gemeinschaftlichen Kindes unbillig wäre. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, inwieweit durch die Ehe Nachteile im Hinblick auf die Möglichkeit eingetreten sind, für den eigenen Unterhalt zu sorgen, oder eine Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs unter Berücksichtigung der Dauer der Ehe unbillig wäre. Nachteile im Sinne des Satzes 2 können sich vor allem aus der Dauer der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes sowie aus der Gestaltung von Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit während der Ehe ergeben.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1578b#abs-2 (2) Der Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten ist zeitlich zu begrenzen, wenn ein zeitlich unbegrenzter Unterhaltsanspruch auch unter Wahrung der Belange eines dem Berechtigten zur Pflege oder Erziehung anvertrauten gemeinschaftlichen Kindes unbillig wäre. Absatz 1 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1578b#abs-3 (3) Herabsetzung und zeitliche Begrenzung des Unterhaltsanspruchs können miteinander verbunden werden.