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Artikel 1 · BT-Drs. 16/1830 · S. 16

Zu Artikel 1 (Änderung des Bürgerlichen Gesetz-

Zu Artikel 1 (Änderung des Bürgerlichen Gesetz-
buchs)
Zu Nummer 1 (Änderung der Inhaltsübersicht)
Die Inhaltsübersicht wird entsprechend der Neuregelung an-
gepasst.
Zu Nummer 2 (Änderung von § 1361 BGB)
Es handelt sich um eine durch die Einfügung einer neuen
Nummer in § 1579 BGB bedingte Folgeänderung. Gleich-
zeitig wird die Formulierung von Absatz 3 an die amtliche
Überschrift von § 1579 des Entwurfs angepasst.
Für eine entsprechende Anwendung von § 1578b des Ent-
wurfs besteht, solange die Ehe noch Bestand hat, keine Not-
wendigkeit.
Zu Nummer 3 (Neufassung von § 1569 BGB)
§ 1569 des Entwurfs stärkt den Grundsatz der Eigenverant-
wortung durch eine geänderte Überschrift und einen neu ge-
fassten Normtext.
Zu Satz 1
Satz 1 stellt den Grundsatz der Eigenverantwortung anders
als bisher in den Vordergrund und stärkt ihn in mehrfacher
Hinsicht. Zum einen durch eine prägnantere Fassung der
amtlichen Überschrift und zum anderen durch die Klarstel-
lung in Satz 1, dass den geschiedenen Ehegatten die Ob-
liegenheit trifft, nach der Scheidung selbst für sein wirt-
schaftliches Fortkommen zu sorgen. Mit dieser stärkeren
Betonung der eigenen Verantwortung des geschiedenen
Ehegatten für seinen Unterhalt soll das Prinzip der nachehe-
lichen Solidarität in einer nach heutigen Wertvorstellungen
akzeptablen und interessengerechten Weise ausgestaltet
werden.
Zu Satz 2
In Satz 2 wird der Grundsatz der Eigenverantwortung ein-
geschränkt durch das Prinzip der nachwirkenden Mitverant-
wortung des wirtschaftlich stärkeren Ehegatten für den an-
deren. Ist ein Ehegatte nicht in der Lage, selbst für seinen
Unterhalt zu sorgen, gebietet es die nacheheliche Solidari-
tät, den in den einzelnen Unterhaltstatbeständen konkreti-
sierten Bedürfnislagen gerecht zu werden und vor allem den
notwendig

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 103.468 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/1830, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 53.649–157.117 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.61) +D1D2D3 · Prüfwert 87d83d778e1840ac….

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