Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch

BGB

§ 1601 Unterhaltsverpflichtete

Stand: 10.06.2019

FamilienrechtBund837 Entscheidungen

Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.

§ 1600d § 1602