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Artikel 2 · BT-Drs. 18/11291 · S. 35
Zu Artikel 2 (Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs)
Zu Artikel 2 (Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs) Zu Nummer 1 (§ 1600d Absatz 4 BGB-E): Mit dem neu eingefügten Absatz 4 soll der Spender, der Samen bei einer Entnahmeeinrichtung im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 des Samenspenderregistergesetzes gespendet hat, und dessen Samen dann bei einer ärztlich un- terstützten künstlichen Befruchtung in einer Einrichtung der medizinischen Versorgung verwendet wurde, von der Inanspruchnahme als rechtlicher Vater des damit gezeugten Kindes freigestellt werden. Bisher kann ein sol- cher Samenspender als genetischer Vater gemäß § 1600d Absatz 1 als rechtlicher Vater des mittels des gespen- deten Samens gezeugten Kindes festgestellt werden, obgleich er bei Abgabe der Spende an die Entnahmeeinrich- tung und damit für ihn regelmäßig unbekannte Paare mit Kinderwunsch keinerlei elterliche Verantwortung über- nehmen wollte. Vielmehr will regelmäßig der intendierte Vater die elterliche Verantwortung übernehmen; Ziel ist daher die Zuordnung des Kindes zu ihm, weil damit dem Kindeswohl regelmäßig am besten gedient ist, vgl. bereits § 1600 Absatz 5 BGB. Im europäischen Ausland ist eine solche Vaterschaftsfeststellung des Samenspen- ders deshalb auch unüblich: Soweit nicht noch eine anonyme Samenspende zugelassen wird (z.B. in Belgien, Frankreich, Tschechien und Dänemark), wird die Feststellung des Samenspenders als rechtlicher Vater ausge- schlossen (vgl. § 148 Absatz 4 des österreichischen Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs und Art. 23 Absatz 2 des schweizerischen Fortpflanzungsmedizingesetzes, dazu Helms, Gutachten für den 71. Deutschen Juristentag 2016, S. F16. mit weiteren Nachweisen). Durch die neue Vorschrift wird daher ausgeschlossen, dass ein solcher Samenspender in einem Abstammungs- verfahren als rechtlicher Vater des mithilfe sei
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Herkunft
BT-Drs. 18/11291, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 123.340–128.273 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 9d174223b6befe99….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP