Gesetze / Transplantationsgesetz
TPG§ 1a Begriffsbestimmungen
Stand: 01.06.2026
Im Sinne dieses Gesetzes
Wird zitiert von 9 Entscheidungen zu § 1a TPG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG Niedersachsen, 11.07.2023 – 14 LC 44/22Zitiert von 3
- KG, 13.12.2019 – 3 Ws (B) 365/19, 3 Ws (B) 365/19 - 162 Ss 146/19Zitiert von 1
- OVG Niedersachsen, 26.02.2019 – 13 ME 289/18Zitiert von 2
- BSG, 28.05.2026 – B 1 KR 4/25 RKrankenhausvergütung - vollstationäre Stammzelltransplantation - ambulante Nachsorge - Einordnung als nachstationäre Behandlung - analoge Anwendung der Drei-Monats-Frist für Organübertragungen auf Stammzelltransplantationen - Abgeltung der Nachsorgeleistungen durch die Fallpauschale - kein gesonderter Vergütungsanspruch für ambulante Behandlung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 24.01.2019 – 3 C 5/17Ärzteprivileg zur Führung einer GewebebankZitiert von 1
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2026 – L 16 KR 452/23
Zuletzt entschieden
- LSG NRW, 07.11.2024 – L 16 KR 632/22 KH
- LG Darmstadt, 28.08.2019 – 8 O 166/18
- VG Oldenburg (Oldenburg), 21.06.2018 – 7 B 2260/18Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1a TPG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
21.07.2012 Ausfertigung
§ 1a geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Juli 2012 (BGBl. I 1601)
BGBl. 2012 I S. 1601
-
17.07.2009 Ausfertigung
§ 1a geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl. I 1990)
BGBl. 2009 I S. 1990
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.