Gesetze / Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

FamFG

§ 182 Inhalt des Beschlusses

Stand: 01.04.2026

Bund2 Fassungen20 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FamFG/182#abs-1 (1) Ein rechtskräftiger Beschluss, der das Nichtbestehen einer Vaterschaft nach § 1592 Nummer 1 oder 2 oder § 1593 des Bürgerlichen Gesetzbuchs infolge der Anfechtung nach § 1600 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs feststellt, enthält die Feststellung der Vaterschaft des Anfechtenden. Diese Wirkung ist in der Beschlussformel von Amts wegen auszusprechen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FamFG/182#abs-2 (2) Weist das Gericht einen Antrag auf Feststellung des Nichtbestehens der Vaterschaft ab, weil es den Antragsteller oder einen anderen Beteiligten als Vater festgestellt hat, spricht es dies in der Beschlussformel aus.

§ 181 § 183