Gesetze / Aufenthaltsgesetz

AufenthG

§ 18a Fachkräfte mit Berufsausbildung

VerwaltungsrechtBund4 Fassungen

Einer Fachkraft mit Berufsausbildung kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung erteilt werden, zu der ihre erworbene Qualifikation sie befähigt.

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