Gesetze / Aufenthaltsgesetz

AufenthG

§ 18a Fachkräfte mit Berufsausbildung

VerwaltungsrechtBund4 Fassungen

Einer Fachkraft mit Berufsausbildung kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung erteilt werden, zu der ihre erworbene Qualifikation sie befähigt.

§ 16g § 18