Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 19/8286 · S. 13
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1 Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Folgeänderung zu Nummer 5. Zu Nummer 2 (§ 18a Absatz 1a AufenthG) Die Rechtsgrundlage wird redaktionell an den neuen Standort der Ausbildungsduldung angepasst. Da nach der künftigen Rechtslage eine geklärte Identität bzw. das Ergreifen aller erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen Voraussetzung für die Erteilung der Ausbildungsduldung sein werden, wird beim Wechsel in die Aufenthaltserlaubnis nach § 18a auf die in Absatz 1 Nummer 4 und 5 genannten Erteilungsvoraussetzungen ver- zichtet. Zu Nummer 3 (§ 25b AufenthG) Der neue Absatz 6 regelt den Übergang von der Beschäftigungsduldung zu einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25b. Hierfür müssen die Voraussetzungen des § 60c zum Zeitpunkt der erstmaligen Beantragung der Aufenthaltser- laubnis weiterhin erfüllt sein. Mit der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25b bzw. bei der Verlängerung einer solchen gilt dann nur noch § 25b. Hinzu kommen weitergehende Anforderungen an das Vorliegen deutscher Sprachkenntnisse: Wenn die Möglichkeit zum Besuch eines Integrationskurses bestand, muss der Ausländer über die für die Erteilung der Beschäftigungsduldung erforderlichen hinreichenden mündlichen deutschen Sprach- kenntnisse hinausgehend für die Aufenthaltserlaubnis nach § 25b mindestens über hinreichende mündliche und schriftliche deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Sofern der Ausländer verheiratet oder verpartnert ist, reicht es aus, wenn einer der beiden Ehepartner über die geforderten hinreichenden schriftlichen deutschen Sprachkennt- nisse verfügt. Die Möglichkeit zum Besuch eines Integrationskurses besteht dann, wenn der Ausländer von der zuständigen Behörde im Rahmen des § 44a Absatz 1 Nummer 4 zur Teilnahme verpflichtet wurde und der Besuch eines Integrationskurses im Rahmen ver
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 29.003 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/8286, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 32.265–61.268 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 522f32c540717323….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP