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Artikel 3 · BT-Drs. 18/6185 · S. 48
Zu Artikel 3 (Änderung des Aufenthaltsgesetzes)
Zu Artikel 3 (Änderung des Aufenthaltsgesetzes) Zu Nummer 1 Es handelt sich um Folgeänderungen zu Einfügungen in das Aufenthaltsgesetz. Zu Nummer 2 Die Anordnung und Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots nach § 11 Absatz 7 AufenthG soll bereits im Bescheid des Bundesamtes für den Fall der Unanfechtbarkeit der Entscheidung über den Asylantrag erfolgen. Kann das Bundesamt nämlich erst nach Bestandskraft des asylrechtlichen Bescheids über Anordnung und Befris- tung des Einreise- und Aufenthaltsverbots entscheiden, stellt sich zunächst die Frage, wann dazu rechtliches Ge- hör gewährt werden kann. Zum Zeitpunkt der Bestandskraft hält sich der Ausländer im Standardfall nicht mehr im Bundesgebiet auf, da er nach einer negativen Entscheidung im Eilverfahren vollziehbar ausreisepflichtig ist. Rechtliches Gehör könnte nur noch über eine öffentliche Zustellung oder – soweit vorhanden – über den Prozess- bevollmächtigten erfolgen. Ebenso wird ein angeordnetes Einreise- und Aufenthaltsverbot den Ausländer nicht mehr erreichen und kann daher keine präventive Wirkung entfalten. Die von Amts wegen vorzunehmende Befristung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots für den Fall der Abschie- bung soll gemäß § 11 Absatz 2 Satz 3 erster Halbsatz AufenthG mit der Abschiebungsandrohung festgesetzt werden. Wenn keine Abschiebungsandrohung durch das Bundesamt ergeht, kann die Anordnung und Befristung eines Einreise- und Aufenthaltsverbotes auch mit der Entscheidung über den Asylantrag verbunden werden. Zu Nummer 3 Die Erweiterung der Ausschlussgründe ist ausländerrechtlich geboten, um eine missbräuchliche Befassung der Härtefallkommissionen zu vermeiden, wenn der Rückführungstermin bereits konkret feststeht. Davon unbenom- men bleibt, dass die Befassung der Härtefallkommission nic
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 20.081 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 18/6185, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 181.904–201.985 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert c280f9beac04bf64….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP