Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 49 · BT-Drs. 19/4674 · S. 271
Zu Artikel 49 (Änderung des Aufenthaltsgesetzes)
Zu Artikel 49 (Änderung des Aufenthaltsgesetzes) Aus partiellen Verweisen des AufenthG auf das BDSG folgt nicht, dass ein Rückgriff auf das BDSG im Übrigen ausgeschlossen werden soll. Vielmehr findet das BDSG grundsätzlich Anwendung, sofern sich aus dem AufenthG keine spezielleren Regelungen ergeben. Zu Nummer 1 Die Änderung vollzieht die in Verordnung (EU) 2016/679 angelegte Änderung der Begrifflichkeit. Zu Nummer 2 Gemäß Artikel 4 Nummer 2 der Verordnung (EU) 2016/679 umfasst die Datenverarbeitung auch die Datenüber- mittlung. Um die Reichweite der Ermächtigungsgrundlage für den Erlass der Rechtsverordnung durch die Strei- chung der Wörter „die erforderliche Datenübermittlung zwischen den beteiligten Stellen und“ nicht zu verkürzen, werden auch die Wörter „durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge“ gestrichen. Es handelt sich bei den Änderungen lediglich um redaktionelle Änderungen des Wortlauts. Zu Nummer 3 Gemäß Artikel 4 Nummer 2 der Verordnung (EU) 2016/679 umfasst die Datenverarbeitung auch die Datenüber- mittlung. Um die Reichweite der Ermächtigungsgrundlage für den Erlass der Rechtsverordnung durch die Strei- chung der Wörter „die erforderliche Datenübermittlung zwischen den beteiligten Stellen und“ nicht zu verkürzen, werden auch die Wörter „durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge“ gestrichen. Es handelt sich bei den Änderungen lediglich um redaktionelle Änderungen des Wortlauts. Zu Nummer 4 Die Verordnung (EU) 2016/679 gilt unmittelbar. Die Pflicht zur Löschung ergibt sich bereits direkt aus Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2016/679. Satz 8 ist daher aufzuheben. Zu Nummer 5 Die Änderung vollzieht die in Verordnung (EU) 2016/679 – dort Artikel 4 Nummer 2 – angelegte Änderung der Begrifflichkeit nach. Zu Nummer 6 Die Ä
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 12.801 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 19/4674 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 19/4674, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 896.307–909.108 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 1c1cb46b03c5345f….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP