Gesetze / Altersteilzeitgesetz

AltTZG 1996

§ 16 Befristung der Förderungsfähigkeit

Stand: 10.06.2019

Bund3 Entscheidungen

Für die Zeit ab dem 1. Januar 2010 sind Leistungen nach § 4 nur noch zu erbringen, wenn die Voraussetzungen des § 2 erstmals vor diesem Zeitpunkt vorgelegen haben.

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