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Artikel 7 · BT-Drs. 13/9818 · S. 13

Zu Artikel 7 (Änderung des Altersteilzeitgesetzes)

Zu Artikel 7 (Änderung des Altersteilzeitgesetzes)
Zu Nummer 1 (§ 1)
Wegen der geänderten Bedingungen der Altersteil-
zeitförderung (siehe Nummer 2) soll den Tarifpart-
nern und Arbeitsvertragsparteien längerfristige Pla-
nungssicherheit ermöglicht werden. Förderfähig sind
Drucksache 13/9818 Deutscher Bundestag -13. Wahlperiode
daher künftig Altersteilzeitfälle, die bis zum 31. Juli
2004 begonnen haben.
Zu Nummer 2 (§ 2)
Die Änderung erweitert die Möglichkeiten, Alters-
teilzeit in Form längerfristiger Blockmodelle zu ver-
einbaren. Dies kommt einem Anliegen der Praxis
entgegen.
Zu Buchstabe a
In § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Alternative 1 wird der bis-
herige höchstzulässige Verteilzeitraum für Altersteil-
zeitvereinbarungen ohne tarifvertragliche Grundlage
von einem Jahr auf bis zu drei Jahre verlängert.
In den Fällen, in denen der in § 2 Abs. 2 Nr. 1 vorge-
sehene Ausgleichszeitraum bei unterschiedlichen
wöchentlichen Arbeitszeiten oder einer unterschied-
lichen Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit drei
Jahre überschreitet, wird weiterhin ein Tarifvertrag
oder eine Regelung der Kirchen und der öffentlich-
rechtlichen Religionsgesellschaften vorausgesetzt; es
verbleibt bei dem grundsätzlichen Tarifvorbehalt.
Zugleich wird klargestellt, daß die Tarifvertragspar-
teien in den Tarifvertrag eine Öffnungsklausel für
Betriebsvereinbarungen aufnehmen können. Der
Gesetzgeber geht davon aus, daß die Tarifvertrags-
parteien dort, wo die betrieblichen Verhältnisse eine
differenzierte Regelung insbesondere wegen unter-
schiedlicher Leistungsfähigkeit und Betriebsgrößen
verlangen, auch tatsächlich von der Tariföffnungs-
klausel Gebrauch machen.
Den nicht tarifgebundenen Arbeitgebern im Gel-
tungsbereich eines Tarifvertrages zur Altersteilzeit
wird nach § 2 Abs. 2 Satz 3 die Möglich

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.975 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 13/9818, 13. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 49.510–55.485 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.06) +D1D2D3 · Prüfwert 86c46daae7aeaa0b….

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