§ 3 Tarifgebundenheit
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 1.528
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- LAG Hessen, 28.09.2010 – 9 Ca 275/09Zitiert von 1
- LAG Hessen, 28.09.2010 – 3 Sa 142/10
- LAG Baden-Württemberg, 10.08.2009 – 4 Sa 7/09Zitiert von 1
- LAG Düsseldorf, 11.11.2005 – 18 (11) TaBV 35/05
- BAG, 01.07.2009 – 4 AZR 262/08Zitiert von 2
- BAG, 01.07.2009 – 4 AZR 261/08Tarifrecht: Dauer der Nachbindung nach Verbandsaustritt des Arbeitgebers sowie Voraussetzungen der Ablösung nachwirkender Tarifnormen KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 66
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 05.08.2026 – 1 A 2936/24
- BGH, 02.07.2026 – I ZR 212/25 · GVR Text und GVR Foto
- BAG, 20.05.2026 – 4 AZR 98/25Arzt im Tarifsinn - beschränkte BerufsausübungserlaubnisZitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 3 TVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/TVG/3#abs-1 (1) Tarifgebunden sind die Mitglieder der Tarifvertragsparteien und der Arbeitgeber, der selbst Partei des Tarifvertrags ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/TVG/3#abs-2 (2) Rechtsnormen des Tarifvertrags über betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen gelten für alle Betriebe, deren Arbeitgeber tarifgebunden ist.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/TVG/3#abs-3 (3) Die Tarifgebundenheit bleibt bestehen, bis der Tarifvertrag endet.