§ 119 Rechte der Hauptversammlung
Stand: 31.01.2023
Wird zitiert von 84
Nach Gewicht
- BGH, 15.01.2001 – II ZR 124/99Zitiert von 5
- OLG Köln, 24.11.1992 – 22 U 72/92Zitiert von 2
- LG Köln, 09.12.2022 – 82 O 145/21Zitiert von 1
- VGH Hessen, 09.02.2012 – 8 A 2043/10Zitiert von 10
- OLG Celle, 07.03.2001 – 9 U 137/00Zitiert von 1
- BGH, 26.04.2004 – II ZR 154/02Zitiert von 9
Zuletzt entschieden
- LG Düsseldorf, 18.02.2026 – 33 O 76/23
- VGH Hessen, 12.02.2026 – 8 B 2228/25
- KG, 24.09.2025 – 2 U 106/23
84 Entscheidungen zu § 119 AktG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 119 AktG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AktG/119#abs-1 (1) Die Hauptversammlung beschließt in den im Gesetz und in der Satzung ausdrücklich bestimmten Fällen, namentlich über
1.
die Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrats, soweit sie nicht in den Aufsichtsrat zu entsenden oder als Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer nach dem Mitbestimmungsgesetz, dem Mitbestimmungsergänzungsgesetz, dem Drittelbeteiligungsgesetz, dem Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung oder dem Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei grenzüberschreitendem Formwechsel und grenzüberschreitender Spaltung zu wählen sind;
2.
die Verwendung des Bilanzgewinns;
3.
das Vergütungssystem und den Vergütungsbericht für Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der börsennotierten Gesellschaft;
4.
die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats;
5.
die Bestellung des Abschlußprüfers;
6.
Satzungsänderungen;
7.
Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und der Kapitalherabsetzung;
8.
die Bestellung von Prüfern zur Prüfung von Vorgängen bei der Gründung oder der Geschäftsführung;
9.
die Auflösung der Gesellschaft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AktG/119#abs-2 (2) Über Fragen der Geschäftsführung kann die Hauptversammlung nur entscheiden, wenn der Vorstand es verlangt.