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Artikel 5 · BT-Drs. 15/2542 · S. 17

Zu Artikel 5 (Folgeänderungen in anderen Geset-

Zu Artikel 5 (Folgeänderungen in anderen Geset-
zen)
Zu Nummer 1 und 4
Mit dem vollständigen Inkrafttreten des DrittelbG tritt das
DrittelbG an die Stelle des BetrVG 1952. Die Verweisungen
werden entsprechend angepasst.
Zu Nummer 2
Durch das Außerkrafttreten des BetrVG 1952 wird die Re-
gelung des § 129 BetrVG gegenstandslos.
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Mit dem vollständigen Inkrafttreten des DrittelbG tritt das
DrittelbG an die Stelle des BetrVG 1952. Die Verweisungen
werden entsprechend angepasst.
Zu Buchstabe b
Nach § 25 AktG haben seit dem 1. Januar 2003 Bekannt-
machungen im elektronischen Bundesanzeiger zu erfolgen
(www.ebundesanzeiger.de). Den Bundesanzeiger gibt es da-
neben auch noch in Papierform. Zur Klarstellung werden
die aktienrechtlichen Vorschriften, nach denen die Bekannt-
machung unter Bezugnahme auf § 25 AktG bereits jetzt im
elektronischen Bundesanzeiger erfolgen muss, angepasst.

BT-Drs. 15/2542 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 15/2542, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 67.891–68.803 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.53) +D1D2D3 · Prüfwert a2c804cb41b782c7….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP