Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 5 · BT-Drs. 15/2542 · S. 17
Zu Artikel 5 (Folgeänderungen in anderen Geset-
Zu Artikel 5 (Folgeänderungen in anderen Geset- zen) Zu Nummer 1 und 4 Mit dem vollständigen Inkrafttreten des DrittelbG tritt das DrittelbG an die Stelle des BetrVG 1952. Die Verweisungen werden entsprechend angepasst. Zu Nummer 2 Durch das Außerkrafttreten des BetrVG 1952 wird die Re- gelung des § 129 BetrVG gegenstandslos. Zu Nummer 3 Zu Buchstabe a Mit dem vollständigen Inkrafttreten des DrittelbG tritt das DrittelbG an die Stelle des BetrVG 1952. Die Verweisungen werden entsprechend angepasst. Zu Buchstabe b Nach § 25 AktG haben seit dem 1. Januar 2003 Bekannt- machungen im elektronischen Bundesanzeiger zu erfolgen (www.ebundesanzeiger.de). Den Bundesanzeiger gibt es da- neben auch noch in Papierform. Zur Klarstellung werden die aktienrechtlichen Vorschriften, nach denen die Bekannt- machung unter Bezugnahme auf § 25 AktG bereits jetzt im elektronischen Bundesanzeiger erfolgen muss, angepasst.
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Herkunft
BT-Drs. 15/2542, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 67.891–68.803 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.53) +D1D2D3 · Prüfwert a2c804cb41b782c7….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP