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Artikel 2 · BT-Drs. 10/317 · S. 103

Zu Artikel 2 — Änderung des Aktiengesetzes

Zu Artikel 2 — Änderung des Aktiengesetzes
Wegen der Grundsätze, die der Anpassung an die
Vierte Richtlinie zugrunde gelegt werden, und we-
gen der Auswirkungen, die sich auf die Aktienge-
sellschaft ergeben, wird auf die Ausführungen im
allgemeinen Teil der Begründung unter VI 1 ver-
wiesen.
Die Änderungen ergeben sich nahezu vollständig
aus der Anpassung an die Vierte Richtlinie und aus
dem Umstand, daß zur Vermeidung von Mehrfach-
regelungen die für mehrere Rechtsformen gemein-
samen Regelungen in das Handelsgesetzbuch ein-
gestellt werden.
Drucksache 10/317 Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode
Zu Nummer 1 — §33 AktG
Die Anpassung der Verweisung ist wegen der vor-
gesehenen Änderung des § 143 AktG erforderlich.
Zu Nummer 2 —§ 49 AktG
Da die Verantwortlichkeit der Abschlußprüfer künf-
tig im Handelsgesetzbuch geregelt werden soll, muß
die Verweisung auf diese Regelung entsprechend
angepaßt werden.
Zu Nummern 3 und 4 — §§ 71, 71 a AktG
Da der jetzige § 150 a AktG künftig § 151 AktG wer-
den soll, muß die Anführung in §§ 71, 71 a AktG ent-
sprechend angepaßt werden.
Zu Nummern 5 bis 7 — §§ 98, 101, 104 AktG
Die Änderungen dienen der Bereinigung des Ak-
tiengesetzes als Folge der Novellierung mitbestim-
mungsrechtlicher Vorschriften durch das Gesetz
zur Änderung des Montan-Mitbestimmungsgeset-
zes und des Mitbestimmungsergänzungsgesetzes
vom 21. Mai 1981 (BGBl. I S. 441). Sie haben keine
materielle Bedeutung.
Zu Nummer 8 — § 120 AktG
Die Änderung dient der Anpassung an den Sprach-
gebrauch der Vierten Richtlinie, die den Geschäfts-
bericht in Lagebericht und Anhang aufspaltet.
Zu Nummer 9 — § 131 AktG
Die Neufassung ist wegen der Anpassung an die
weitergehende Zielsetzung für den Jahresabschluß
in Artikel 2 Abs. 3 der Vierten Richtlinie erforder-
lich. Im deutschen Rec

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 36.314 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 10/317, 10. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 482.905–519.219 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.43) +D1D2D3 · Prüfwert 2a08625fa37752aa….

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