Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 3 · BT-Drs. 16/2922 · S. 30

Zu Artikel 3 (Änderung des Aktiengesetzes)

Zu Artikel 3 (Änderung des Aktiengesetzes)
Zu Nummer 1 (§ 96)
Die Änderung berücksichtigt die Zusammensetzung des
Aufsichtsrates in einer Gesellschaft, die nach dem Gesetz
über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenz-
überschreitenden Verschmelzung mitbestimmt ist.
Zu Nummer 2 (§ 100)
Die Ergänzung stellt klar, dass andere persönliche Vorausset-
zungen für Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer nach
dem Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei
einer grenzüberschreitenden Verschmelzung auch aktien-
rechtlich verbindlich sind.
Zu Nummer 3 (§ 101)
Die Aufzählung der Mitbestimmungsgesetze wird um das
Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer
grenzüberschreitenden Verschmelzung erweitert. Soweit Ar-
beitnehmervertreter nach den Mitbestimmungsgesetzen in
den Aufsichtsrat zu wählen sind, findet eine Wahl durch die
Hauptversammlung nach § 101 AktG nicht statt.
Zu Nummer 4 (§ 103)
§ 103 Abs. 4 AktG, wonach die Arbeitnehmervertreter in Ak-
tiengesellschaften entweder durch Gerichtsbeschluss oder
nach den nationalen Mitbestimmungsgesetzen auf Veranlas-
sung der Arbeitnehmer oder ihrer Vertreter aus dem Auf-
sichtsrat abberufen werden können, ist um das SE-Betei-
ligungsgesetz und das Gesetz über die Mitbestimmung der
Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmel-
zung erweitert worden. Diese Ergänzung dient der Klarstel-
lung. Sowohl das SE-Beteiligungsgesetz als auch das Gesetz
über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenz-
überschreitenden Verschmelzung enthalten besondere Vor-
schriften zur vorzeitigen Abberufung von Arbeitnehmerver-
tretern im Aufsichts- oder Verwaltungsorgan.
Zu Nummer 5 (§ 119)
Das Recht der Hauptversammlung auf Bestellung der Auf-
sichtsratsmitglieder umfasst nach § 119 Abs. 1 Nr. 1 des Ak-
tiengesetz

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.089 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 16/2922 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 16/2922, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 144.786–146.875 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.59) +D1D2D3 · Prüfwert 7fd570a5045b26d0….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP