Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 3 · BT-Drs. 16/2922 · S. 30
Zu Artikel 3 (Änderung des Aktiengesetzes)
Zu Artikel 3 (Änderung des Aktiengesetzes) Zu Nummer 1 (§ 96) Die Änderung berücksichtigt die Zusammensetzung des Aufsichtsrates in einer Gesellschaft, die nach dem Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenz- überschreitenden Verschmelzung mitbestimmt ist. Zu Nummer 2 (§ 100) Die Ergänzung stellt klar, dass andere persönliche Vorausset- zungen für Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer nach dem Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung auch aktien- rechtlich verbindlich sind. Zu Nummer 3 (§ 101) Die Aufzählung der Mitbestimmungsgesetze wird um das Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung erweitert. Soweit Ar- beitnehmervertreter nach den Mitbestimmungsgesetzen in den Aufsichtsrat zu wählen sind, findet eine Wahl durch die Hauptversammlung nach § 101 AktG nicht statt. Zu Nummer 4 (§ 103) § 103 Abs. 4 AktG, wonach die Arbeitnehmervertreter in Ak- tiengesellschaften entweder durch Gerichtsbeschluss oder nach den nationalen Mitbestimmungsgesetzen auf Veranlas- sung der Arbeitnehmer oder ihrer Vertreter aus dem Auf- sichtsrat abberufen werden können, ist um das SE-Betei- ligungsgesetz und das Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmel- zung erweitert worden. Diese Ergänzung dient der Klarstel- lung. Sowohl das SE-Beteiligungsgesetz als auch das Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenz- überschreitenden Verschmelzung enthalten besondere Vor- schriften zur vorzeitigen Abberufung von Arbeitnehmerver- tretern im Aufsichts- oder Verwaltungsorgan. Zu Nummer 5 (§ 119) Das Recht der Hauptversammlung auf Bestellung der Auf- sichtsratsmitglieder umfasst nach § 119 Abs. 1 Nr. 1 des Ak- tiengesetz
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.089 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 16/2922, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 144.786–146.875 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.59) +D1D2D3 · Prüfwert 7fd570a5045b26d0….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP