Gesetze / Landesrecht Sachsen / APOGV · SächsGVBl. 2004 Nr. 13, S. 532, Fsn-Nr. 305-4/2
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung und Prüfung der Gerichtsvollzieher
28 Normen · Ausgangsfassung vom 17.09.2004 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Befähigung zum Gerichtsvollzieher
- § 2 Ziel der Gerichtsvollzieherausbildung
- § 3 Zulassung zur Gerichtsvollzieherausbildung
- § 3a Zulassung weiterer Bewerber
- § 4 Rechtsstellung
- § 4a Vorbereitende Ausbildung
- § 5 Gerichtsvollzieherausbildung
- § 6 Ausbildende in der praktischen Ausbildung
- § 7 (weggefallen)
- § 8 Inhalt der praktischen Ausbildung
- § 9 Ausbildungszeugnisse in der praktischen Ausbildung
- § 10 Gestaltung der praktischen Ausbildung
- § 11 Begleitende Lehrveranstaltungen während der praktischen Ausbildung
- § 12 Stoffpläne und Arbeitsanleitungen für die praktische Ausbildung
- § 13 Ausscheiden aus der Ausbildung
- § 14 Prüfung
- § 15 Örtliche Prüfungsleiter
- § 16 Prüfungsausschuss und Prüfer
- § 17 Zulassung zum schriftlichen Teil der Prüfung
- § 18 Bewertung der Leistungen
- § 19 (weggefallen)
- § 20 Prüfungszeugnis
- § 21 Festsetzung der Platznummern
- § 22 Ausscheiden aus der Ausbildung
- § 23 Ergänzungsausbildung
- § 24 Verwendung nach der Prüfung
- § 25 Übergangsregelungen
- § 26 In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten
- Anlage
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
05.12.2016 Ausfertigung · Geändert durch die Verordnung vom 5. Dezember 2016 (SächsGVBl. S. 602)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.