Gesetze / Landesrecht Sachsen / Gerichtsvollzieherausbildungs- und Prüfungsordnung
APOGV§ 11 Begleitende Lehrveranstaltungen während der praktischen Ausbildung
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/APOGV/11#abs-1 (1) Während der einführenden Ausbildung kann eine theoretische Unterweisung erteilt werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/APOGV/11#abs-2 (2) Während der übrigen praktischen Ausbildung können dienstbegleitende Lehrveranstaltungen durchgeführt werden. Das Nähere regelt ein vom Staatsministerium der Justiz genehmigter Rahmenstoffplan. Während der gesamten Ausbildungszeit sind mindestens zwei fünfstündige Aufgaben zu bearbeiten.