Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1587 Verweis auf das Versorgungsausgleichsgesetz
Stand: 10.06.2019
Nach Maßgabe des Versorgungsausgleichsgesetzes findet zwischen den geschiedenen Ehegatten ein Ausgleich von im In- oder Ausland bestehenden Anrechten statt, insbesondere aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus anderen Regelsicherungssystemen wie der Beamtenversorgung oder der berufsständischen Versorgung, aus der betrieblichen Altersversorgung oder aus der privaten Alters- und Invaliditätsvorsorge.
Wird zitiert von 623 Entscheidungen zu § 1587 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 06.02.2008 – XII ZB 66/07Zitiert von 10
- OLG Köln, 08.06.1989 – 1 U 10/89
- BGH, 27.09.2000 – XII ZB 67/99Zitiert von 5
- BFH, 22.08.2012 – X R 36/09(Abzug von Leistungen im Rahmen eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs (bzw. von schuldrechtlichen Ausgleichszahlungen) - Berechtigtes Interesse i.S. des § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO bei Ablehnung eines Eintrags eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte)Zitiert von 10
- BFH, 05.05.2010 – II R 16/08(Erbschaftsteuerrechtliche Folgen einer Pensionszusage an eine Gesellschafter-Witwe - Sondervergütungen einer Personengesellschaft - Zuordnung des mit Eintritt des Versorgungsfalls entstehenden Pensionsanspruchs der Witwe zum nach § 13a ErbStG begünstigten Betriebsvermögen - Berechnung der fiktiven Zugewinnausgleichsforderung nach § 5 Abs. 1 ErbStG - Anwendungsbereich des § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BewG a.F.)Zitiert von 10
- VG Freiburg, 02.02.2017 – 6 K 2824/15
Zuletzt entschieden
- BGH, 11.06.2026 – IX ZB 1/25Pfändungsschutz einer Zugewinnausgleichsforderung
- OLG Schleswig, 24.10.2025 – 15 UF 165/25
- AG Detmold, 16.12.2024 – 32 F 148/21 VA
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1587 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.