Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1361 Unterhalt bei Getrenntleben
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1361#abs-1 (1) Leben die Ehegatten getrennt, so kann ein Ehegatte von dem anderen den nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten angemessenen Unterhalt verlangen; für Aufwendungen infolge eines Körper- oder Gesundheitsschadens gilt § 1610a. Ist zwischen den getrennt lebenden Ehegatten ein Scheidungsverfahren rechtshängig, so gehören zum Unterhalt vom Eintritt der Rechtshängigkeit an auch die Kosten einer angemessenen Versicherung für den Fall des Alters sowie der verminderten Erwerbsfähigkeit.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1361#abs-2 (2) Der nicht erwerbstätige Ehegatte kann nur dann darauf verwiesen werden, seinen Unterhalt durch eine Erwerbstätigkeit selbst zu verdienen, wenn dies von ihm nach seinen persönlichen Verhältnissen, insbesondere wegen einer früheren Erwerbstätigkeit unter Berücksichtigung der Dauer der Ehe, und nach den wirtschaftlichen Verhältnissen beider Ehegatten erwartet werden kann.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1361#abs-3 (3) Die Vorschrift des § 1579 Nr. 2 bis 8 über die Beschränkung oder Versagung des Unterhalts wegen grober Unbilligkeit ist entsprechend anzuwenden.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1361#abs-4 (4) Der laufende Unterhalt ist durch Zahlung einer Geldrente zu gewähren. Die Rente ist monatlich im Voraus zu zahlen. Der Verpflichtete schuldet den vollen Monatsbetrag auch dann, wenn der Berechtigte im Laufe des Monats stirbt. § 1360a Abs. 3, 4 und die §§ 1360b, 1605 sind entsprechend anzuwenden.
Wird zitiert von 518 Entscheidungen zu § 1361 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Brandenburg, 23.10.2014 – 15 UF 109/12Zitiert von 2
- OLG Köln, 10.12.2009 – 21 UF 133/09
- BGH, 19.02.2020 – XII ZB 358/19 · Voraussetzungen für TrennungsunterhaltZitiert von 7
- BVerfG, 07.06.1967 – 1 BvR 76/62Berücksichtigung von Art. 6 Abs. 1 GG bei der Unterhaltsregelung getrennt lebender EhegattenZitiert von 2
- OLG Düsseldorf, 29.10.2009 – II-7 UF 88/09
- BGH, 11.03.2026 – XII ZB 387/25Aussetzung eines Trennungsunterhaltsverfahrens wegen eines in Italien betriebenen DelibationsverfahrensZitiert von 1
Zuletzt entschieden
- EuGH, 30.04.2026 – C-369/26
- VGH Baden-Württemberg, 25.02.2026 – 4 S 1008/24
- OLG Hamm, 15.01.2026 – 12 UF 165/24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1361 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
21.12.2007 Ausfertigung
§ 1361 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I 3189)
BGBl. 2007 I S. 3189
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.