Rechtsprechung

Schmerzensgeldtabelle Verkehrssicherungspflicht

123 Urteile · Median 5.000 Euro · 250 bis 250.000 Euro

Wie hoch das Schmerzensgeld ausfällt, entscheidet immer das Gericht im Einzelfall. Einen Anhaltspunkt geben aber die Beträge, die deutsche Gerichte in vergleichbaren Fällen zugesprochen haben. Diese Tabelle listet 123 solcher Beträge. Jede Zeile stammt aus einer Entscheidung, die in dieser Datenbank im Volltext liegt, und ist mit ihr verlinkt. Aufgenommen wird nur, was das entscheidende Gericht selbst zugesprochen hat, nicht die Forderung der klagenden Seite.

Beträge nach Verletzung

Schmerzensgeldtabelle
BetragVerletzung und FolgenEntscheidung
2.000 € Hochfrequenter Tinnitus links mit Innenohrsenke, Notwendigkeit mehrerer Infusionsbehandlungen und Begleitsymptomen wie KopfschmerzenAugen und Ohren · leicht · Verkehrssicherungspflicht AG Meschede, 13.05.2015 – 6 C 411/13
2.000 € Schürfwunde, schmerzhafte Prellung und Schleimbeutelentzündung am Knie über zwei Monate, verbliebene Narbe mit EinziehungenBeine und Füße · leicht · Verkehrssicherungspflicht LG Münster, 14.09.2016 – 010 O 43/15
2.000 € Nicht dislozierte Radiusfraktur rechts, Prellungen, Hämatome, mehrwöchige Ruhigstellung durch Gips und Schiene, Bewegungseinschränkung und SchmerzenArme und Hände · leicht · Verkehrssicherungspflicht LG Lübeck, 21.02.2024 – 6 O 157/22
1.800 € Verbrühungen zweiten Grades an der rechten Hand mit vierwöchiger Arbeitsunfähigkeit und Beeinträchtigung einer Reha-Maßnahme, schmerzhafter HeilungsverlaufArme und Hände · leicht · Verkehrssicherungspflicht OLG Celle, 17.06.2010 – 8 U 25/10
1.500 € Fraktur der 5. und 6. Rippe mit erheblichen Schmerzen und BewegungseinschränkungenWirbelsäule und Nacken · leicht · Verkehrssicherungspflicht AG Köln, 05.07.2005 – 135 C 497/03
1.500 € Schlüsselbeinbruch und Prellungen, Tragen eines Desault-Verbandes für etwa einen Monat, mehrwöchige ArbeitsunfähigkeitArme und Hände · leicht · Verkehrssicherungspflicht · Haushaltsführungsschaden LG Düsseldorf, 06.10.2009 – 2b O 212/08
1.250 € Prellung von Becken, rechter Schulter und Rippen, Hämatom im Ischiasverlauf, unfallbedingte Schmerzperiode von sechs Monaten nach SturzMehrfachverletzungen · leicht · Verkehrssicherungspflicht LG Trier, 04.07.2023 – 11 O 33/22
1.200 € Brustprellung rechts, knöcherner Muskelabriss aus dem Sitzbeinhöcker links sowie Knieprellung rechtsMehrfachverletzungen · leicht · Verkehrssicherungspflicht AG Hameln, 07.02.2003 – 23 C 287/02
1.000 € Wirbelsäulen-, Kreuz- und Steißbeinprellung, chronische Coccygodynie (Dauerschaden mit GdB 10 %), zeitweise ArbeitsunfähigkeitWirbelsäule und Nacken · mittel · Verkehrssicherungspflicht LG Kaiserslautern, 23.07.2002 – 1 S 11/01
1.000 € Erhebliche Verletzung im Gesicht durch Gegenfahren gegen ein Seil, anfänglich deutliche Entstellung des Gesichts, bleibende geringfügige Narben/SpurenGesicht und Zähne · leicht · Verkehrssicherungspflicht LG Dortmund, 10.06.2011 – 21 O 17/10
1.000 € Drei Hämatome am Rücken, tiefe Fleischverletzung zwischen Rücken und Brust, offene Wunde am Arm, starke Kinn-Schwellung über fünf WochenMehrfachverletzungen · leicht · Verkehrssicherungspflicht AG Schöneberg, 17.04.2015 – 17 C 113/14
1.000 € Schädelprellung, Handgelenkdistorsion und therapieresistente schmerzhafte Handgelenksarthralgie nach Sturz auf GlatteisArme und Hände · leicht · Verkehrssicherungspflicht LG Aachen, 24.05.2018 – 12 O 430/17
900 € Schürfwunden und Prellung der linken Schulter und des linken Armes sowie Teilbandruptur im Bereich des oberen Sprunggelenks des linken FußesMehrfachverletzungen · leicht · Verkehrssicherungspflicht LG Darmstadt, 04.05.2011 – 25 S 77/10
800 € Einfaches Schleudertrauma (HWS-Distorsion), rechtsseitige Schädelprellung, Kopfplatzwunde und kurzfristiger SchockMehrfachverletzungen · leicht · Verkehrssicherungspflicht · Haushaltsführungsschaden LG Essen, 06.07.2015 – 4 O 236/12
750 € Multiple Prellungen, Schulterprellung, Schürfwunde und Einrisse der Nägel der linken Hand, dreimonatige ärztliche Behandlung und KrankengymnastikMehrfachverletzungen · leicht · Verkehrssicherungspflicht LG Essen, 12.05.2005 – 4 O 370/04
750 € Knieinnenschaden mit Innenbandteilruptur, geringem Gelenkerguss, Einriss des Innenmeniskuses und dauerhaften SchmerzenBeine und Füße · leicht · Verkehrssicherungspflicht OLG Frankfurt am Main, 06.04.2011 – 4 U 249/10
700 € Hautabschürfungen, Kniewundentzündung, Meniskusriss mit Operationsnotwendigkeit und fortbestehenden SchmerzenBeine und Füße · mittel · Verkehrssicherungspflicht LG Münster, 25.03.2009 – 8 O 34/09
700 € Sinterungsfrakturen am 7. und 9. Brustwirbelkörper nach Sturz auf vereister Treppe, Schmerzen im BrustwirbelbereichWirbelsäule und Nacken · mittel · Verkehrssicherungspflicht AG Lichtenberg, 29.02.2012 – 103 C 147/11
600 € Blutende Kopfplatzwunde (genäht) und Prellungen nach Angriff durch einen SchwanMehrfachverletzungen · leicht · Verkehrssicherungspflicht LG Stuttgart, 02.11.2004 – 15 O 358/04
600 € Schwere Prellung des rechten Sprunggelenks und des Unterschenkels, mehrere Hämatome sowie SchnittwundenBeine und Füße · leicht · Verkehrssicherungspflicht LG Trier, 14.06.2005 – 1 S 36/05
500 € Fußverletzung mit Schwellung im Bereich der zweiten Zehe links und daraus resultierenden BeeinträchtigungenBeine und Füße · leicht · Verkehrssicherungspflicht AG Duisburg, 03.04.2008 – 33 C 3805/07
375 € 15 cm lange Kopfplatzwunde nach Abbrechen eines BasketballkorbesKopf und Gehirn · leicht · Verkehrssicherungspflicht OLG Hamm, 18.02.2003 – 9 U 166/02
250 € Prellung an der rechten GesäßhälfteSonstiges · leicht · Verkehrssicherungspflicht LG Itzehoe, 15.01.2025 – 7 O 340/23

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Haushaltsführungsschaden neben dem Schmerzensgeld

Das Schmerzensgeld nach § 253 Absatz 2 BGB gleicht die immateriellen Folgen aus, also Schmerzen und Beeinträchtigung der Lebensführung. Wer den eigenen Haushalt wegen der Verletzung nicht mehr führen kann, hat daneben einen eigenen Anspruch auf Ersatz des Haushaltsführungsschadens. Der wird materiell berechnet, meist über die Stunden, die im Haushalt ausfallen, und einen Stundensatz für eine Ersatzkraft. Beide Posten stehen nebeneinander und werden getrennt beziffert. In 164 Urteilen dieser Tabelle geht das Gericht auf beide Posten ein: diese Urteile ansehen.

Woher die Zahlen kommen

Grundlage sind die 611.847 Entscheidungen dieser Datenbank. Ausgewertet wurden alle Entscheidungen ab 2002, in denen ein Schmerzensgeldbetrag in Euro genannt ist. Für jede Entscheidung wurde geprüft, ob das entscheidende Gericht den Betrag selbst zugesprochen hat; nur dann steht die Zeile in der Tabelle. Beträge, die nur gefordert, von einer anderen Instanz zugesprochen, aufgehoben oder aus fremden Entscheidungen zitiert wurden, bleiben außen vor. Jede Zeile ist zusätzlich gegen den Wortlaut der Entscheidung geprüft. Stand: 07.09.2026.

Quellen der ausgewerteten Entscheidungen: rechtsprechung-im-internet.de (Bundesgerichte), eigene Websites der Gerichte sowie Open Legal Data (Instanzgerichte, ODbL v1.0). Die Tabelle selbst steht unter derselben Lizenz.

Die Tabelle ersetzt keine rechtliche Beratung. Gerichte bemessen das Schmerzensgeld nach dem Einzelfall; frühere Beträge binden sie nicht. Bei Entscheidungen mit mehreren Verletzten ist der Betrag der hauptbetroffenen Person angegeben.