Rechtsprechung

Schmerzensgeldtabelle Gewalttat

123 Urteile · Median 8.000 Euro · 150 bis 500.000 Euro

Wie hoch das Schmerzensgeld ausfällt, entscheidet immer das Gericht im Einzelfall. Einen Anhaltspunkt geben aber die Beträge, die deutsche Gerichte in vergleichbaren Fällen zugesprochen haben. Diese Tabelle listet 123 solcher Beträge. Jede Zeile stammt aus einer Entscheidung, die in dieser Datenbank im Volltext liegt, und ist mit ihr verlinkt. Aufgenommen wird nur, was das entscheidende Gericht selbst zugesprochen hat, nicht die Forderung der klagenden Seite.

Beträge nach Verletzung

Schmerzensgeldtabelle
BetragVerletzung und FolgenEntscheidung
1.000 € Sexueller Missbrauch einer Schutzbefohlenen und Jugendlichen mit psychischen Belastungen im persönlichen, schulischen und beruflichen UmfeldPsychische Folgen · mittel · Gewalttat LG Bonn, 09.07.2012 – 28 KLs 782 Js 1109/12 17/12
1.000 € Schmerzhafte Prellung beider Knie- und Sprunggelenke, des rechten Unterschenkels sowie multiple Schürfwunden an beiden BeinenBeine und Füße · leicht · Gewalttat AG Rudolstadt, 02.07.2013 – 110 Js 14767/12 - 1 Ls jug
1.000 € Schwere Gehirnerschütterung, Orbitabodenfraktur, Contusio bulbi beidseits, Hämatom am Auge, Augenmuskeleinklemmung mit OP, DoppelbilderMehrfachverletzungen · mittel · Gewalttat OLG Hamm, 08.11.2013 – 26 U 31/13
1.000 € Immaterieller Schaden durch sexuelle NötigungPsychische Folgen · mittel · Gewalttat AG Rudolstadt, 06.05.2019 – 462 Js 34108/18 - 1 Ls jug
1.000 € Prellungen mit Hämatomen an Ober- und Unterarm, Taubheitsgefühl in Fingerspitzen, Hautirritation, posttraumatische BelastungsstörungMehrfachverletzungen · leicht · Gewalttat AG Büdingen, 28.05.2021 – 2 C 493/20
900 € Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung, Erheblich im Schamgefühl verletzt, psychische Beeinträchtigungen mit Bedarf weiterer psychotherapeutischer BehandlungPsychische Folgen · leicht · Gewalttat AG Eschwege, 18.02.2022 – 71 Cs - 7600 Js 4293/18
800 € Vorsätzliche Ohrfeige/Körperverletzung im Dienst durch Vorgesetzten mit Schlägen gegen den KopfGesicht und Zähne · leicht · Gewalttat LAG Köln, 27.10.2008 – 5 Sa 827/08
800 € Körperverletzungen infolge vorsätzlicher StraftatenMehrfachverletzungen · leicht · Gewalttat BGH, 12.11.2019 – 3 StR 436/19
800 € Schädelprellung, drei Tage andauernde Kopfschmerzen, Arbeitsunfähigkeit für vier TageKopf und Gehirn · leicht · Gewalttat AG Bochum, 05.06.2023 – 33 Ds 527/22
750 € Faustschlag ins Gesicht mit zurückgebliebener, deutlich sichtbarer Narbe auf der StirnGesicht und Zähne · leicht · Gewalttat AG Aachen, 09.09.2003 – 10 C 388/02
750 € Verlust von zwei Vorderzähnen durch eine Kopfnuss ins GesichtGesicht und Zähne · mittel · Gewalttat AG Aachen, 13.09.2005 – 10 C 285/04
700 € Prellung der Knie und der linken Hand nach vorsätzlichem Umstoßen, Arbeitsunfähigkeit über etwa eine WocheMehrfachverletzungen · leicht · Gewalttat LAG Rheinland-Pfalz, 02.06.2016 – 2 Sa 500/15
700 € Platzwunde an der Nasenwurzel (2 cm) und im linken Mundwinkel (1 cm) durch FaustschlägeGesicht und Zähne · leicht · Gewalttat LG Köln, 04.01.2018 – 1 S 261/16
650 € Massiv geprelltes und zugeschwollenes rechtes Auge, 3 Tage stationäre Behandlung, Arbeitsunfähigkeit, anhaltende starke Kopfschmerzen und Schwindelgefühl.Augen und Ohren · leicht · Gewalttat LG Fulda, 21.10.2013 – 4 O 277/12
500 € Schädelprellung sowie Prellung und Stauchung der Halswirbelsäule, des linken Knies und des linken EllenbogensMehrfachverletzungen · leicht · Gewalttat AG Bocholt, 05.06.2014 – 11 C 195/12
500 € Blutende Verletzung der Wangeninnenseite, Hautabschürfungen an der Stirn und mehrtägige Druckkopfschmerzen nach PolizeieinsatzMehrfachverletzungen · leicht · Gewalttat AG Lübeck, 27.06.2023 – 70 Ds 719 Js 40729/21
500 € Großflächige Rötungen und leichte Schwellungen am Knie, mehrstündige bis mehrtägige erhebliche Schmerzen, zeitweise Gehunfähigkeit und Angewiesenheit auf KrückenBeine und Füße · leicht · Gewalttat LG Köln, 23.02.2024 – 152 Ns 1/23
400 € Biss in den Zeh mit stark entzündeter Menschenbisswunde, Blutung und 10 Tagen ArbeitsunfähigkeitBeine und Füße · leicht · Gewalttat AG Gelsenkirchen, 23.06.2005 – 32 C 672/04
400 € Augenreizungen, Rötungen und Hautreizungen im Gesicht durch Pfefferspray sowie eine 5 cm lange Risswunde an der rechten HandGesicht und Zähne · leicht · Gewalttat AG Detmold, 28.01.2014 – 4 Ls-31 Js 924/13-79/13
250 € Kopfprellung durch Schlag mit Glasflasche, Verdacht auf Gehirnerschütterung, Kopfschmerzen, Übelkeit und Schwindel, zwei Tage stationäre ÜberwachungKopf und Gehirn · leicht · Gewalttat AG Menden, 10.03.2004 – 4 C 229/03
250 € Verletzungen durch eine StraftatSonstiges · leicht · Gewalttat AG Bonn, 05.01.2023 – 701 Ds -105/22
210 € Prellung des linken Fußes mit Druckschmerz, Schwellung und Hämatom sowie gut dreiwöchige ArbeitsunfähigkeitBeine und Füße · leicht · Gewalttat LG Detmold, 25.01.2024 – 2 O 145/22
150 € Geringe, kurzzeitige Schmerzbelastung und Demütigung durch zwei Ohrfeigen ins GesichtGesicht und Zähne · leicht · Gewalttat LG Köln, 21.04.2008 – 2 O 684/06

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Haushaltsführungsschaden neben dem Schmerzensgeld

Das Schmerzensgeld nach § 253 Absatz 2 BGB gleicht die immateriellen Folgen aus, also Schmerzen und Beeinträchtigung der Lebensführung. Wer den eigenen Haushalt wegen der Verletzung nicht mehr führen kann, hat daneben einen eigenen Anspruch auf Ersatz des Haushaltsführungsschadens. Der wird materiell berechnet, meist über die Stunden, die im Haushalt ausfallen, und einen Stundensatz für eine Ersatzkraft. Beide Posten stehen nebeneinander und werden getrennt beziffert. In 164 Urteilen dieser Tabelle geht das Gericht auf beide Posten ein: diese Urteile ansehen.

Woher die Zahlen kommen

Grundlage sind die 611.704 Entscheidungen dieser Datenbank. Ausgewertet wurden alle Entscheidungen ab 2002, in denen ein Schmerzensgeldbetrag in Euro genannt ist. Für jede Entscheidung wurde geprüft, ob das entscheidende Gericht den Betrag selbst zugesprochen hat; nur dann steht die Zeile in der Tabelle. Beträge, die nur gefordert, von einer anderen Instanz zugesprochen, aufgehoben oder aus fremden Entscheidungen zitiert wurden, bleiben außen vor. Jede Zeile ist zusätzlich gegen den Wortlaut der Entscheidung geprüft. Stand: 07.09.2026.

Quellen der ausgewerteten Entscheidungen: rechtsprechung-im-internet.de (Bundesgerichte), eigene Websites der Gerichte sowie Open Legal Data (Instanzgerichte, ODbL v1.0). Die Tabelle selbst steht unter derselben Lizenz.

Die Tabelle ersetzt keine rechtliche Beratung. Gerichte bemessen das Schmerzensgeld nach dem Einzelfall; frühere Beträge binden sie nicht. Bei Entscheidungen mit mehreren Verletzten ist der Betrag der hauptbetroffenen Person angegeben.