Rechtsprechung / OVG NRW / 2022
OVG NRW Beschluss vom 11.07.2022 – 4 B 656/22
ECLI:DE:OVGNRW:2022:0711.4B656.22.00
VerwaltungsrechtNordrhein-WestfalenVerwaltungsrecht Nordrhein-WestfalenVolltext
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Tenor§
Das Beschwerdeverfahren gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 12.5.2022 wird eingestellt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.
Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen auf jeweils 7.500,00 Euro festgesetzt.
Gründe§
Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 VwGO.
Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 26.9.2019 ‒ 4 B 255/18 ‒, juris, Rn. 92 f., m. w. N.
Dieser Beschluss ist gemäß § 152 Abs. 1 VwGO, § 68 Abs. 1 Satz 5 i. V. m. § 66 Abs. 3 Satz 3 GKG unanfechtbar.