Gesetze / Verwaltungsgerichtsordnung
VwGO§ 87a
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/87a#abs-1 (1) Der Vorsitzende entscheidet, wenn die Entscheidung im vorbereitenden Verfahren ergeht,
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/87a#abs-2 (2) Im Einverständnis der Beteiligten kann der Vorsitzende auch sonst anstelle der Kammer oder des Senats entscheiden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/87a#abs-3 (3) Ist ein Berichterstatter bestellt, so entscheidet dieser anstelle des Vorsitzenden.
Wird zitiert von 1.148 Entscheidungen zu § 87a VwGO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VGH Baden-Württemberg, 17.12.2018 – 12 S 1536/18Zitiert von 10
- VGH Baden-Württemberg, 20.06.2017 – DL 13 S 214/17Zitiert von 3
- VGH Baden-Württemberg, 21.11.2006 – 11 S 1918/06Prozesskostenhilfe: Zulässigkeit der rückwirkenden Bewilligung trotz zwischenzeitlich eingetretener Hauptsacheerledigung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 40
- VGH Baden-Württemberg, 20.01.2025 – 12 S 1642/24Zitiert von 3
- VGH Baden-Württemberg, 13.09.2022 – A 11 S 1427/22Zitiert von 3
- OVG NRW, 24.07.2014 – 1 E 820/14Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 23.09.2026 – 13 A 240/26Erneute Anforderung eines Nachweises über einen Masernschutz durch das Gesundheitsamt nach § 20 Abs. 12 IfSG Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 08.07.2026 – 1 A 1681/21
- OVG NRW, 07.07.2026 – 6 B 642/26
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 87a VwGO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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24.08.2004 Ausfertigung
§ 87a eingefügt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 24. August 2004 (BGBl. I 2198)
BGBl. 2004 I S. 2198
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.