Gesetze / Verwaltungsgerichtsordnung
VwGO§ 126
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/126#abs-1 (1) Die Berufung kann bis zur Rechtskraft des Urteils zurückgenommen werden. Die Zurücknahme nach Stellung der Anträge in der mündlichen Verhandlung setzt die Einwilligung des Beklagten und, wenn ein Vertreter des öffentlichen Interesses an der mündlichen Verhandlung teilgenommen hat, auch seine Einwilligung voraus.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/126#abs-2 (2) Die Berufung gilt als zurückgenommen, wenn der Berufungskläger das Verfahren trotz Aufforderung des Gerichts länger als drei Monate nicht betreibt. Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend. Der Berufungskläger ist in der Aufforderung auf die sich aus Satz 1 und § 155 Abs. 2 ergebenden Rechtsfolgen hinzuweisen. Das Gericht stellt durch Beschluß fest, daß die Berufung als zurückgenommen gilt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/126#abs-3 (3) Die Zurücknahme bewirkt den Verlust des eingelegten Rechtsmittels. Das Gericht entscheidet durch Beschluß über die Kostenfolge.
Wird zitiert von 156 Entscheidungen zu § 126 VwGO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BSG, 01.07.2010 – B 13 R 58/09 R(Sozialgerichtliches Verfahren - keine entsprechende Anwendung der Klagerücknahmefiktion des § 102 Abs 2 SGG iS der Fiktion einer Berufungsrücknahme - Ausnahmecharakter - Wegfall des Rechtsschutzinteresses - Betreibensaufforderung - Unterschriftserfordernis)Zitiert von 108
- BSG, 01.07.2010 – B 13 R 74/09 RSozialgerichtliches Verfahren: Keine entsprechende Anwendung der Klagerücknahmefiktion des § 102 Abs. 2 SGG im Berufungsverfahren Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 37
- BVerwG, 20.11.2008 – 4 C 8.07Zitiert von 7
- VGH Baden-Württemberg, 28.03.2022 – 1 S 1265/21Zitiert von 9
- VGH Baden-Württemberg, 03.12.2013 – 2 S 544/13Zitiert von 6
- OVG Niedersachsen, 30.04.2026 – 2 LC 453/19Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 13.07.2026 – 13 B 1002/25Krankenhausplanung: Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Nichtzuweisung von Leistungsgruppen; Erfolglosigkeit des Antrags Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 2
- OVG NRW, 30.06.2026 – 18 A 1425/26
- OVG NRW, 14.04.2026 – 15 A 218/22
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 126 VwGO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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01.11.1996 Ausfertigung
§ 126 eingefügt und geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. November 1996 (BGBl. I 1626)
BGBl. 1996 I S. 1626
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.