Gesetze / Verwaltungsgerichtsordnung
VwGO§ 123
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/123#abs-1 (1) Auf Antrag kann das Gericht, auch schon vor Klageerhebung, eine einstweilige Anordnung in bezug auf den Streitgegenstand treffen, wenn die Gefahr besteht, daß durch eine Veränderung des bestehenden Zustands die Verwirklichung eines Rechts des Antragstellers vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte. Einstweilige Anordnungen sind auch zur Regelung eines vorläufigen Zustands in bezug auf ein streitiges Rechtsverhältnis zulässig, wenn diese Regelung, vor allem bei dauernden Rechtsverhältnissen, um wesentliche Nachteile abzuwenden oder drohende Gewalt zu verhindern oder aus anderen Gründen nötig erscheint.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/123#abs-2 (2) Für den Erlaß einstweiliger Anordnungen ist das Gericht der Hauptsache zuständig. Dies ist das Gericht des ersten Rechtszugs und, wenn die Hauptsache im Berufungsverfahren anhängig ist, das Berufungsgericht. § 80 Abs. 8 ist entsprechend anzuwenden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/123#abs-3 (3) Für den Erlaß einstweiliger Anordnungen gelten §§ 920, 921, 923, 926, 928 bis 932, 938, 939, 941 und 945 der Zivilprozeßordnung entsprechend.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/123#abs-4 (4) Das Gericht entscheidet durch Beschluß.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/123#abs-5 (5) Die Vorschriften der Absätze 1 bis 3 gelten nicht für die Fälle der §§ 80 und 80a.
Wird zitiert von 18.632 Entscheidungen zu § 123 VwGO →
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Nach Gewicht
- BVerfG, 13.06.1979 – 1 BvR 699/77Vorläufiger Rechtsschutz bei Schulorganisationsakten (Auflösung einer Bekenntnisschule); Auflösung einer Grundschule ohne ausreichende gesetzliche Grundlage während einer ÜbergangszeitZitiert von 38
- VG Regensburg, 27.01.2022 – RN 1 E 21.1462Zitiert von 2
- VG Minden, 10.12.2019 – 10 L 336/19.AZitiert von 5
- VG Karlsruhe, 16.09.2019 – 3 K 4319/19
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2013 – OVG 5 B 3.10Zitiert von 5
- VG Ansbach, 10.08.2020 – AN 17 E 20.00981
Zuletzt entschieden
- VG Düsseldorf, 02.09.2026 – 29 L 2558/26.AAsylrecht: Keine Verlängerung der Überstellungsfrist bei offenem Kirchenasyl KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
- VG Minden, 02.09.2026 – 15 L 1074/26.AVorläufiger Rechtsschutz gegen die Ablehnung eines Asylfolgeantrags als unzulässig KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 02.09.2026 – 19 B 251/26Einstweiliger Rechtsschutz auf Ausstellung von Ausweisdokumenten; Fehlen des Rechtsschutzbedürfnisses bei Zusage der Behörde KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 123 VwGO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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01.11.1996 Ausfertigung
§ 123 aufgehoben und eingefügt und geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. November 1996 (BGBl. I 1626)
BGBl. 1996 I S. 1626
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11.01.1993 Ausfertigung
§ 123 eingefügt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 11. Januar 1993 (BGBl. I 50)
BGBl. 1993 I S. 50
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