§ 920 Arrestgesuch
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/920#abs-1 (1) Das Gesuch soll die Bezeichnung des Anspruchs unter Angabe des Geldbetrages oder des Geldwertes sowie die Bezeichnung des Arrestgrundes enthalten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/920#abs-2 (2) Der Anspruch und der Arrestgrund sind glaubhaft zu machen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/920#abs-3 (3) Das Gesuch kann vor der Geschäftsstelle zu Protokoll erklärt werden.
Wird zitiert von 10.869 Entscheidungen zu § 920 ZPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- KG, 24.09.2020 – 2 U 93/19 .EnWG, 2 U 93/19 EnWG
- KG, 18.04.2019 – 4 U 42/19
- OVG Berlin-Brandenburg, 07.07.2020 – OVG 10 S 30/20Zitiert von 3
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2020 – OVG 10 S 28/20Zitiert von 4
- VG Bremen, 24.06.2013 – 5 V 259/13Zitiert von 1
- KG, 20.08.2025 – 7 W 23/25
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 23.09.2026 – 6 B 710/26Einstellung in den Polizeivollzugsdienst; fehlende Glaubhaftmachung der gesundheitlichen Eignung bei Asthma bronchiale Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG Bremen, 21.09.2026 – 2 B 235/26Wahl eines kommunalen Wahlbeamten: Keine Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs durch Einbeziehung aller Bewerber Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Karlsruhe, 15.09.2026 – 1 K 8246/26Kommunalverfassungsstreit; Verpflichtung zur Veröffentlichung eines Beitrags eines Einzelstadtrats im Amtsblatt Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 920 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.